Die Landesfürstlichen Urbare Nieder- und Oberösterreichs

CCXXVI Einleitung. hier auch materielle Konzessionen gemacht hat, die guten Teils auf Kosten der landesfürstliohen Einkünfte gingen, besonders der Kirche gegenüber,^ so waren anderseits doch auch wiederum in der Zwischenzeit neue Ein kunftsquellen erschlossen worden. Der Besitz um Wiener-Neustadt, der, wie diese Urbare bezeugen, recht erträglich war,^ ist in der Zeit Ottokars hinzugekommen. Auch in dem heutigen Oberösterreich sind damals neue Erwerbungen gemacht worden.® Die Zeit der großen Verpfändungen aber setzt erst später, nach jenen Abrechnungen ein, als Albrecht I. für seine Reichspolitik große Summen wieder benötigte (1297).'' Nimmt man also in beiläufiger und runder Schätzung die oben er mittelte Größe von 35.000#/ Wiener Pfennigen(oder 23.334 Mark)als Jahres einkommen des Landesherrn von Ober- und Niederösterreich im 13. Jahr hundert an, so ergeben sich daraus nun wichtige Schlußfolgerungen. Einmal erhellt, daß die Erträgnisse von dem Grundbesitz kaum ein Fünftel des Gesamteinkommens ausmachten. Somit hat der von AI. Schulte® ange nommene grundsätzliche Gegensatz zwischen Osterreich und Südwestdeutsch land tatsächlich auch in dieser Beziehung nicht existiert. Wie dort, so sind auch hier nicht die Domänenerträge als Haupteinnahmequellen zu betrachten. Ferner wird die große finanzielle Bedeutung dieser Länder für die deutsche Reichspolitik daraus unmittelbar klar. Schon Redlich hat dieses Moment jüngst mit Recht hervorgehoben. Indem er auf Grund eines Ver gleiches mit den Einkünften des deutschen Königs von damals zu dem Schlüsse gelangte, daß die Erträgnisse Österreichs und der Steiermark allein weit dasjenige überstiegen, was jenem sonst zur Verfügung stand,® hat er zutreffend das große Interesse erklärt, welches gerade Rudolf von Habsburg an der Erwerbung dieser Länder haben mußte. Durch die vorstehenden Ergebnisse erscheint die Finanzkraft dieser Länder noch ungleich größer, als Redlieh auf Grund der bisherigen For schungen annehmen konnte. Nimmt man die Steiermark und Krain noch hinzu, die ja der letzte Babenberger gleichfalls schon besaß, so wird man sagen dürfen, daß dieser schon zu den reichsten deutschen Fürsten gehört habe.' Seine stolze Haltung gegenüber Kaiser und Reich wird dadurch wirksam beleuchtet. 'Vgl. raeine Ausführungen in BI. f. Lk. 27, 241 ff., dazu jetzt O. Redlich, Rudolf von Habsburg, S. 345. ^ Nach den Tabellen unten wäre da ein Zinserträgnis von ca. 500 t6 anzunehmen. " Vgl. oben S. LXV. Siehe oben S. LXXI. ® Habsburgerstudien, Mitt. d. Inst. 7, 652. » A.a. O., S. 361. 'Vgl. die Berechnungen, welche Inaraa-Sternegg für dieselben im einzelnen ange stellt hat. Deutsche Wirtschaft.sge.5ch. 3. 1, 151 ff. Er hat auch (ebd. 162 n. 2) schon darauf hingewiesen, daß die gleichzeitigen Angaben des Kolmarer Annalisten nicht viel bedeuten.

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