Die Landesfürstlichen Urbare Nieder- und Oberösterreichs

CCXXIV Einleitung. nur jene auf dem Lande sind beinahe nirgends verzeichnet, es mangeln auch alle Angaben Uber die Städtesteuern, welche nachweislich schon zur Babenbergerzeit erhoben wurden.^ Nach den Angaben, welche über die ordentliche direkte Steuer auf dem Lande wenigstens in einzelnen Ämtern der Hofmark Steyr durch diese Urbare geboten werden, dürfte dieselbe ziemlich hoch anzusetzen sein.^ Wir werden wahrscheinlich zu niedrig greifen, wenn wir sie durch schnittlich auf die Hälfte des Grundzinses veranschlagen. Das würde für Nieder- und Oberösterreich zusammen mindestens 3000 il ergeben. Für die Städtesteuern fehlen, wie es scheint, in dieser älteren Zeit noch bestimmte Angaben, welche die Höhe derselben annähernd ermitteln ließen; denn die Nachrichten, welche Enenkel in seinem Fürstenbuch über die Steuererhebungen Friedrichs II. von den Wiener Bürgern bringt, be ziehen sich offenbar auf eine außerordentliche Steuer. Darauf weist auch die enorme Höhe dieser Angaben, nach welchen der Herzog von einzelnen reichen Bürgern GO—100 Mark (!) gefordert hätte.® In den Jahren .1437 und 1438 betrug die ordentliche Steuer von 11 Städten Österreichs (Wien, Klosterneuburg, Korneuburg, Tulln, Ybbs, Enns, Steyr, Wels, Krems und Stein, Zwettl, Eggenburg) 3630 ii} Nun scheint dieselbe aber bereits seit langer Zeit durchaus konstant geblieben zu sein, da wir sie — mindestens für Wien, das davon 2000 ii entrichtete — bereits 1418 in gleicher Höhe nachweisen können und dieselbe damals schon als etwas Herkömmliches hier erschien. Vermutlich war sie auch im 14.Jahrhundert schon gleich groß.'' Rechnen wir diese Steuererträgnisse nun zu den früher gefundenen Einkünften von Münze, Zoll und Gerichten hinzu, so rvürden wir ca. 28.130 il erhalten. Mit dem Zins von den Domänen (Urbar) aber würde sich als Gesamtsumme ca. 35.000 €l ergeben, wobei die fehlenden Ein künfte aus dem landesfürstlichen Grundbesitz in den Städten bloß mit 770 // angesetzt wären. Sie ist somit wohl noch zu niedrig berechnet. Das ist eine Summe, die von der bisher angenommenen (20.287 tl) ungeheuer differiert. Man hat letztere, abgesehen von diesen Urbaren, hauptsächlich auch aus den Abrechnungen ersehließen wollen, welche Herzog Albrecht im Jahre 1282 mit dem österreichischen Landschreiber vornahm.® Da in denselben für eine Periode von 16 Monaten 30.430 tl Einnahmen ausgewiesen erscheinen, meinte man daraus die vorgenannte Summe als durchschnittliches Jahreserträgnis rechnungsmäßig ermitteln zu können. 'Vgl. Mitt. d. Inst, 18, 244. ® Siehe oben S. CLXIX. » MG.DChr.III. 2, 640 ff. ^ Vgl. Chmel, Materialien z. österr. Gesch. 1, 86 und 98. ® Vgl. Schalk, Zur Finanzverwaltung Wiens am Ende des 14. Jahrhunderts, Bl. f. Lk.17, 36. ® Schwind-Dopsch, A.U. Nr. 06. Danach O. Redlich a. a. O.S. 361.

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