Die Landesfürstlichen Urbare Nieder- und Oberösterreichs

CCXXII Einleitung. man aber an, daß hiebei das Kastenraaß zugrunde lag, dann ergeben sich (bei einer Relation von 1:3) für Hafer 'd ß=1 & \ ß, für Weizen 15 ß — \ €11. ß oder nahezu 2#, was zu den sonst Uberlieferten Preissätzen schon besser paßt, zumal diese meist aus jüngerer Zeit stammen, wo wabrscbeinlich eine Steigerung eingetreten ist. Unter diesen Voraus setzungen wären die in der Generalsummierung verzeichneten Naturalien (einschließlich jener aus Eigenregie und nicht näher spezifizierten Ein künften) für Niederösterreich etwa auf rund 3000 €i zu veranschlagen. Nimmt man die im Urbar ausgewiesenen Geldzinse von 2186 €i % ß i.' l hinzu, so ergeben sieb ca. 5200 €l Wiener Pfenninge. Wahrscheinlich ist diese Summe aber noch zu gering, da entsprechend den (doch nur sehr vereinzelten) Preisangaben in diesen Urbaren der Kastmut Hafer bloß mit 3 y^, Korn mit ß und Weizen mit 5 ß berechnet wurde. Zudem fehlen auch die Erträgnisse der landesfürstlichen Kellerämter, über die wahrscheinlich besonders Rechnung geführt wurde. Daraus erhellt bereits, daß bei den Einkünften des österreichischen Landesherrn vom Grundbesitze die Naturalzinse keineswegs mehr bedeutend überwogen; denn es ist dabei stets auch im Auge zu behalten, daß in diesen Urbaren der landesfürst liche Grundbesitz in den Städten so gut wie ganz fehlt,^ was bis jetzt nicht beachtet wurde. Wird dieser nun vorwiegend in Hofstätten, beziehungsweise Häusern bestanden haben, so dürfte sich das Verhältnis von Natural- und Geldeinkünften ziemlich gleich stellen, da von Hofstätten und Häusern sicher nur Geldzinse entrichtet wurden. Die Einkünfte aus der Riedmark würden, wenn man die in den Tabellen unten ausgewiesenen Naturalien in Geld veranschlagt, etwa 310 #, dazu au Geldzinsen ca. 90 ^/, also im ganzen rund 400 €€> betragen. Zu dieser aus den Urbaren gefundenen Summe würde ziemlich genau stimmen, daß die landesfürstlichen Einkünfte in der Riedmark zu Beginn der Habsburgerzeit im ganzen um ca. 3300 €€ verpfändet wurden.^ Die Pfandsumme machte damals gewöhnlich das 10—12fache des Jahres erträgnisses aus.® Endlich können auch noch die Einkünfte aus der Hofmark Steyr sowie dem Gut um Wels hier einbezogen werden, da sie bereits zur Babenbergei'zeit dem Landesberrn zukamen,* wenn sie auch in diesen Urbaren erst später auftreten. 1 Siehe oben S. LXXXIII. ® Im Jahre 1290 hatten die Wallseer die Eiedmavk und das Machland für 2000 €ti zum Pfände OÖUB. 4, 120. Jedoch waren zuvor schon (1281) davon die Güter bei St. Leonhard, Blasenstein etc. für 800 €b, jene bei Ruttenstein um 400 ü (OÖUB. 3, 529. 630), andere aber, wie die Vogtei zu Abwinden nacher (1293) für 75 Mark Silber (OÖUB.4, 193) an Ulrich von Capellen verpfändet worden. ® Vgl. O.Lorenz, Deutsche Gesch. 1, 371. " Siehe oben S. LXV.

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