Die Landesfürstlichen Urbare Nieder- und Oberösterreichs

Einleitung. CCXXI Überblickt man diesen Gang der inneren Politik Herzog Friedrichs II., dann wird man die Auffassung derselben, welche Erben jüngstens ver treten hat,i kaum zutreffend linden können. Seine Annahme, daß die Un zufriedenheit der Ministerialen durch die lebhafte Teilnahme Leopolds VI. an den ßeichsangelegenheiten erweckt worden sei und Herzog Friedrich „nicht aus eigenem Antriebe, sondern unter dem Einflüsse seiner Ministe rialen auf die weitere Teilnahme an der Eeichspolitik verzichtet habe", daß er durch diese zur Einhaltung einer auf das Land selbst sich be schränkenden Politik genötigt worden sei, findet schwerlich in den Quellen dieser Zeiten eine Begründung. Deutlich tritt so das Erstarken der landesherrlichen Macht, die Aus bildung der Landeshoheit, auch in diesen Urbaren zutage. Es ist gewiß nicht zufällig, daß die wirksamsten Förderer dieser in Osterreich während des 13. Jahrhunderts — Friedrich II., Ottokar von Böhmen und Albrecht I. von Habsburg — die Erneuerung, beziehungsweise Fortführung derselben veranlaßt haben. Und jedesmal, auch unter Ottokar und Albrecht, sind Aufstände der Ministerialen des Landes in der Folge darauf bemerkbar. Der Zusammenhang und die tiefere Bedeutung dieser Vorgänge ist, meine ich, deutlich. Suchen wir nun zum Schlüsse noch die finanzgeschichtliche Bedeutung dieser Urbare im ganzen zu würdigen, so ist notwendig, sich zunächst ein wenigstens annäherndes Bild von der Größe des landesfürst lichen Einkommens in Österreichs um jene Zeit zu machen. Nach der Generalsummierung, welche ich in den unten folgenden Tabellen vorge nommen habe, würde sich für NiederÖsterreich an Einkünften für die Babenbergerzeit ergeben zunächst von Grundbesitz: 2186 U % ß 1'1^ Geldzins. Bei der Veranschlagung der Naturalleistungen in Geld wird eine gesicherte Größe kaum annähernd festzustellen sein, da sowohl die Verschiedenheit der Maße als insbesondere der Mangel genügender Preis angaben für diese Zeit große Schwierigkeiten bereitet. In der Hegel ist für die in den Tabellen angesetzten Zahlen Kastenmaß anzunehmen, wäh rend Burgmaß nur ausnahmsweise vorkommt. Für jenes haben offenbar auch die in den Urbaren gelegentlich angeführten Preise zu gelten, da sich im Hinblick auf die uns sonst zu Gebote stehenden Nachrichten dar über® eine allzu große Differenz ergeben müßte. Der Preis eines Mut Hafer wird auf 3 jener des Mut Weizens auf 5 ß angesetzt und noch geringere Zahlen treten gelegentlich in der Hofmark Steyr auf. Nimmt 'Das Privilegium Friedrichs I. für das Herzogtum Österreich, S. 118 f. ® Vgl. die Zusammenstellungen, welche Salier in den Bl. f. Lk., N.F.4. und 5. Bd., sowie M.Fischer, Notizbl. 1, 181 ff. und in jüngster Zeit auch A.Grund a. a. O., S. 233 fif. gegeben haben.

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