Die Landesfürstlichen Urbare Nieder- und Oberösterreichs

Einleitung. CCXIX wurde, sind die landesfürstlichen Amtleute, welche hier genannt werden, durchaus Ritter oder Bürger gewesen.^ Das Bürgertum tritt auch sonst hier, als Geldgeber des Landesfürsten, merklich hervor. Ja selbst die Bedeutung der Juden unter Herzog Friedrich II. findet da einen, wenn auch schwachen Reflex.^ So werden wir — dies alles zusammengenommen — tatsächlich auf eiue zielbewußte Politik der letzten Babenherger zurück schließen können, die mit Begünstigung des Ritter- und Bürgertums gegen die Ministerialen gerichtet war im Sinne einer Festigung landesherrlicher Macht. Sie setzt bereits unter Leopold VI. ein und entwickelt sich unter Friedrich II. kontinuirlich weiter. Durch die Energie, mit welcher dieser letzte Babenberger seinem Ziele zustrebte, ist der Gegensatz zu voller Schärfe gediehen, derart, daß die Ministerialen dann die äußeren Kom plikationen, in welche Friedrich 1236 geriet, benützten, um ihre alte Stellung womöglich zurückzugewinnen. Man darf sich nur nicht durch die Eigenart der Überlieferung täuschen lassen. Sie ist, wie schon Juritsch, freilich in anderem Zusammenhange, betont hat,® einseitig getrübt. Das abschreckende Bild, welches man danach vielfach von Friedrich II. ent worfen hat, ist eine vom egoistischen Parteiinteresse gezeichnete Karrikatur! Die österreichischen Annalen, welche jene Vorgänge schildern, stammen aus Klöstern, die den Druck der außerordentlichen Steuern, welche Friedrich erhob, unliebsam empfanden. Und wenn auch ein Teil der Städte gegen Friedrich Partei nahm, so mochte das durch ähnliche Maßnahmen zum Teil begründet sein. Es ist doch bezeichnend, daß der Herzog WienerNeustadt, wo er Zuflucht und Schutz in jener Zeit des Sturmes gefunden hatte, für diese ihre Treue die Stadtsteuer auf einige Jahre erließ!^ Daß auch bei den Reichsfürsten Sonderinteressen hauptsächlich vor walteten, ist schon erkannt worden.® Vielleicht können auch in dieser Beziehung diese Urbare einzelne Aufklärungen bieten. Die Klagen der geistlichen Fürsten an das Reich, daß Herzog Friedrich ihnen Rechte und Einkünfte von ihrem Besitz in seinen Ländern vorenthalte, finden im ein zelnen hier ihren Beleg. Wahrscheinlich hatte Friedrich bei seinen Be strebungen, den landesfürstlichen Besitz umfassend zu arrondieren, manches davon an sich genommen.® Vielleicht hängt damit auch die Ausstellung förmlicher Lehensbekenntnisse dieses Herzogs an Passau und Salzburg zu sammen. Sollte gar auch die Stellungnahme des Burggrafen von Nürnberg, ^ Siehe oben S. CXXXVI. ^ Vgl. oben S. CXXXIX. Dazu Juritsch a. a. O., S. 660. ® A.a.D.,S.520(bei der Beurteilung der Stellung der Klöster zu Herzog Leopold VI.). ^ Vgl. meine Bemerkungen Mitt. d. Inst. 18, 244 n. 3. Dazu auch Enenkels Bericht über die Erhebung drückender Steuern von den Wienern. MG.DChr.III. 2, 640 ff. ® Juritsch, S. 554 und 570. ® Vgl. im Text S. 94 Nr. 38 n. 1. Dazu Juritsch a. a. O., S. 553 n. 2 und S.578; Picker a. a. O., S. 44.

RkJQdWJsaXNoZXIy MjQ4MjI2