Die Landesfürstlichen Urbare Nieder- und Oberösterreichs

CCXVIII Einleitung. dieses Vorgehen des Landeslierrn eine ganz spezifische Färbung; denn als Inhaber des landesftirstlichen Gutes, sei es von Grund und Boden selbst oder von nutzbaren Rechten an diesem, treten vor allen Ministerialen auf.' Sie haben vielfach auch die dem Landesherrn zustehenden Vogteirechte an sich gezogen.^ Gegen die Ministerialen also ist offenbar jene Gtiterrevindikation vorwiegend gerichtet gewesen. Sie hatten ja bereits zur Zeit Herzog Leopolds VI. auch geistliches Gut widerrechtlich an sich gerissen.® Nun wissen wir, daß gerade zu Anfang der Herrschaft Friedrichs II. und besonders dann 1236 Ministerialenaufstände erfolgten. Bei dem Kon flikt Friedrichs II. mit der Reichsgewalt haben die Ministerialen vor allen gegen den Landesherrn Partei ergriffen. Die Bedrückung dieser durch Friedrich ist einer der Klagepunkte gewe.sen, die vom Kaiser selbst wider den österreichischen Herzog vorgebracht wurden.^ Mit Recht hat schon Juritsch, da er die Gründe des ersten Ministerialenaufstandes zutreffend in den Verhältnissen unter Herzog Leopold VI. suchte, auf eine gegen die Ministerialen gerichtete Politik dieses Herzogs in den letzten Jahren seines Regimes geschlossen.® Zu den von ihm bereits angeführten Belegen treten diese Urbare nun ergänzend hinzu.® Aber auch auf die positive Richtung in der inneren Politik Leo polds VI. hat derselbe Autor schon nachdrücklich hingewiesen. Die Be günstigung des Bürgertums tritt unter Leopold VI. schon deutlich in die Erscheinung.' Anderseits aber ist durch v.Wretschko bereits sehr scharf sinnig der Umschwung in der Verwaltung gekennzeichnet worden, welcher unter Friedrich II. eintrat: daß damals die ausschließliche Verwendung der Ministerialen selbst an den leitenden Hofstellen aufhörte, Ritter und Bürger nun in den Verwaltungsdienst einzogen und einflußreiche Positionen ge wannen.® Auch in dieser Beziehung werfen diese Urbare manch' inter essantes Streiflicht; denn, wie in anderem Zusammenhange schon erwähnt 1 Im Text S. 73 Nr. 300; S. 81 Nr. 325; S, 82 Nr. 827; S. 83 Nr. 330; vgl. auch S. 7 Nr. 16 und S. 36 Nr. 114. 2 Ebd. S. 65 Nr.257; S. 103 Nr. 98; S. 104 Nr. 99. 'Vgl. darüber Juritsch, Gesch. der Babenberger, S. 521. * Vgl. Adolf Ficker, Herzog Friedrich II. der letzte Babenberger, S. 49. = A. a. O., S. 520. ® Vgl.insbesonders auch die Bemerkungen bei Dürnkrut (im Text S. 7 Nr. 16 n. 1), wo eine Notiz im Urbartext(0) selbst direkt auf einen Zusammenbang mit dem Aufstand der Ministerialen 1230/1 schließen läßt. 'Ebd. S. 522. Dazu die Berichte in Enenkels Fürstenbucb MG.DCbr.III. 2,630 ff. und besonders v. 1715 ff,, woraus erbellt, daß die Dienstmannen den Bürgern arg ver schuldet waren! ® Das österreiobiscbe Marscballamt, S. 34. Die Vermutung dort (n. 43), daß der als Trucbseß, später als Kämmerer bezeugte Trauslib nicht dem Ministerialienstande mehr angehörte, findet ihre Bestätigung durch die Urkunde vom 9. Juni 1246. Meiller, Bah. Eeg.,S. 182 Nr. 153.

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