Die Landesfürstlichen Urbare Nieder- und Oberösterreichs

Die rechtliche, politische und finanzgeschichtliche Bedeutung dieser Urbare. über die recbtliehe Bedeutung der Urbare ist in jüngerer Zeit von verschiedenen Seiten gehandelt worden,' so daß ich hier im ganzen davon absehen kann, auf die prinzipielle Seite dieser Frage des näheren einzu gehen. Es soll nur das zusammengestellt werden, was sich speziell auf Grund des österreichischen Materiales sagen läßt. Ehen dieses ist bis jetzt auch kaum zureichend verwertet worden.^ Jede Betrachtung solcher Art muß auf die Entstehung der Urbanen zuiUckgehen. Überblickt man nun das, was an solchen für die hier in Betracht kommenden Gebiete — Nieder- und Oberösterreich — bis jetzt bekannt geworden ist, so fällt zunächst auf, daß eine ganze große Menge von Urbaren aus dem 13. Jahrhundert vorliegt. Nicht nur die österreichi schen Landesherren haben damals solche Aufzeichnungen veranstaltet, auch bei den geistlichen Grundherrschaften ist ein gleiches wahrzunehmen. Neben den gemeinhin zitierten ^ Urbaren der Hochstifter Passau und Frei-' sing treten insbesonders zahlreiche Klosterurbare auf. Nicht nur in Klosterneubuig, dessen ältestes, angeblich'' im Jahre 1258 angelegtes Urbar am bekanntesten ist, auch in Heiligenkreuz,'' ferner Zwettl,« Melk,' SeitenSo Inama-Sternegg, Über die Quellen der deutschen Wirtschaftsgesch. Sitz.-Ber. d. Wr. Akad. 84, 185 f., dann insbesonders IC. Lamprecht in IConrads Jahrb. f. Nat.-Ökon. und Statistik, N.F. 9, 121 f. und Deutsches Wirtschaftsleben 2, 661 ff. ® Einzelne Bemerkungen auch darüber bei Susta, Sitz.-Ber. d. Wr. Akad. 138, 8. 52 ff. " Bei Inama-Sternegg, a. a. O.S, 196 ff., für Österreich auch Sailer, Bl. f. Lk.', N.F.4 (1870) und Horawitz, Zeitschr. f. deutsche ICulturgesch., N.F. 1. 2 (1870. 1871). ^ FEA. II. 28, 107ff. Wahrscheinlich ist dieses Urbar jünger, gegen Ausgang des 13. Jahrhunderts entstanden, wie Alfred Mell an einer früher (S. CXXXIII) schon zitierten Stelle demnächst erweisen wird. ® Herausgegeben von Gsell, Das Gültenbnch des Zist.-Stiftes Heiligenkreuz (1866). ® Das in FRA. II. 3, 498 ff. gedruckte Urbar dieses Stiftes beruft sich selbst (a. a.0.S.439. 479 u. a.) auf ältere Aufzeichnungen. Vgl. M.Tangl, AÖG.76, 286 ff. 'Vgl. Keiblinger, Melk II. 2, 157, der das älteste Urbar von Melk ca. 1285 ansetzt. Österreichische Urbare I. 1.

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