Die Landesfürstlichen Urbare Nieder- und Oberösterreichs

CCVI Einleitung. wird. Nur ganz aiisnalimsweise kommt eine schätzungsweise Veranschlagung vor (computatum pro .. Auch Marktpreise treten bereits auf; aber wir können nur die Tatsache ihres Vorkommens, nicht auch die Preisschwan kungen selbst feststellen, da die einzelnen Angaben meist nur ganz unbe stimmt gehalten sind(nicut vandi potest ^ oder sicut vendi potest per annum).^ Immerhin wird das häufige Vorkommen von Reluitionspreisen bei ganz bestimmten Natnralzinsen Beachtung verdienen. Erwägt man, daß es sich dabei meist um Schweine, dann aber besonders auch um Käse und Hühner, sowie sonstige Tiere (z. B. Widder) handelt, so könnte darin ein Hinweis auf ein bestimmtes Interesse liegen, eben diese Naturalien in Geld abzu lösen. Der landesfürstlichen Grundherrschaft mochte gerade da der Über gang zur Geldwirtschaft besonders willkommen sein, weil nicht nur die Einhebung dieser Lieferungen, sondern auch deren Verwertung gewisse Hindernisse und Schwierigkeiten in sich schloß. Gewiß hatte die Angabe des Wertes auch den Zweck, die Qualität der betreffenden Naturalzinse zu fixieren und damit minderwertigen Lieferungen vorzubeugen. Allein es muß dazu doch auch die Tatsache hinzugehalten werden, daß bereits sonst auch Geldablösungen desselben Charakters (z. B. bei den Fischlieferungen) allgemein zutage treten.^ Im ganzen wird doch anzunehmen sein, daß auch dort, wo die Zinse in Natura geliefert wurden, dann bei der Abführung der reellen Erträgnisse an den Landesherrn selbst eine Veranschlagung in Geld erfolgte. Das bezeugen die Abrechnungen mit den landesfürstlichen Finanzbeamten dentlicb.^ Wahrscheinlich bildete eben die Umsetzung der Naturalleistungen in Geld eine der Hauptquellen des Gewinnes der General einnehmer.® Ich stelle nun der besseren Übersicht halber die in diesen Urbaren enthaltenen Preise in Tabellenform zusammen,und zwar nach den einzelnen Ämtern geordnet: 'Im Text S. 124 Nr. 41. 2 Ebd.S. 25 Nr. 68; S. 71 Nr. 289. ä Ebd. S. 72 Nr. 290. ^ Vgl. oben S. CLV. ^ Vgl. die bei Zahn, Steiermark. Geselüchtsbl. 2, 129 ff. gedruckten Urkunden aus der Zeit K. Rudolfs und Herzog Albrechts I., sowie insbesonders jene aus der Zeit Fried richs des Schönen. Chmel, Geschichtsforscher 2, 255. " Vgl. dazu meine Ausführungen, Mitt. d. Inst. 18, 332.

RkJQdWJsaXNoZXIy MjQ4MjI2