Die Landesfürstlichen Urbare Nieder- und Oberösterreichs

CCIV Einleitung. Im Amte Hall, wo sich Weizen auch an einer Stelle findet, wird dieser nach gehäuften Hetzen verzeichnet.^ Zum Schlüsse sei noch der besonderen Maße gedacht, die für einzelne bestimmte Abgaben verwendet wurden. So wurde der Flachs (linum) nach Bündeln oder Büscheln (fasciculum) bemessen. Dieses Maß findet sich sowohl in der Eiedmark ^ als auch in der Hofmark Steyr. Hier treffen wir als Teil davon die Reisten oder Riesten erwähnt. Nach einer Angabe bei Steinbach enthielt ein Bündel (fasciculum) 20 Reisten.® Daneben werden die Flachszinse sehr oft auch nach dem Gewicht angegeben, und zwar nach schot (scot, schoet).* So in Niederösterreich (Amt Raabs),^ so auch in der älteren Riedmarkanfzeichnung," aber auch neben dem Bündel maß im Amte Steinbach.'' Vergleicht man nun die in den beiden Ried markurbaren übereinstimmend angeführten Orte, so ergibt sich, daß bei völlig gleicher Zinsung im jüngeren fasciculum dort erscheint, wo im älteren schot auftritt.® Offenbar war also ein Büschel Flachs hier dem Gewichte eines Schot gleich. Das stimmt zu einer direkten Angabe des Kremsmünsterer Urbares, welche besagt; 20 raeist est umim schot.^ Bei Fischabgaben tritt mitunter die Bemerkung auf, daß sie nach wid geleistet wurden.^® Sie wurden wie sonst auch Vögel an einem Bande (lüid) aufgereiht. Wie viele Fische auf ein loid gingen, wird hier nicht ersichtlich. Das war offenbar auch nach deren Größe verschieden. Eier"und Käse'® aber auch Lämmer'® wurden nach Schillingen (solidi) berechnet; auf einen Schilling gingen 30 Stück." Als höhere Einheit kommt gelegentlich auch das talentum ebenso wie bei der Geldrech nung vor.'® Einmal werden, im niederösterreichischen Marchfelde, bloß 1 Im Text S. 329 Nr. 957. 958. 2 Ebd.S. 189 Nr. 2 ff. s Ebd. S. 175 Nr. 28. * Schot wird im Pass.aiier Urbar s. 13 (MB. 28, 181) geradezu als pondus Uni er klärt. E,s kaun also Sohoet doch nicht wohl bloß als Übersetzung ^oufasciculum bezeichnet werden, wie dies Czerny a. a. O., S. 12 n. 1 tut. ® Ebd. S. 89 Nr.129 ff. ® Im Text S. 87 Nr. 1 ff. 'Ebd.S. 170 Nr. 28. ® Vgl. ebd. S. 110 Nr.7 und 9 mit den dort zitierten Stellen des älteren Urbares. ® Ächleuthner a. a. O., Einl. XXXV. "Im Text S. 38 Nr. 123. 125. "Ebd.S. 27 Nr. 74; so auch in der Eiedmark S. 87 Nr. 1; S. 154 Nr. 169 und der Hofmark Steyr, S. 255 Nr. 1. Ebd.S.58 Nr. 224; S. 184 Nr. 71 (Summe, Amt Hall); ebenso in der Eiedmark S. 154 Nr. 169. "Ebd.S. 305 Nr. 601 (Summe). "Ebd. S. 258 Nr. 10. 1=1 Im Text S. 26 Nr.71. 72; S. 27 Nr. 74; S. 66 Nr. 258; S. 78 Nr. 314; S. 130 Nr. 71; in der Eiedmark S. 96 Nr. 46; S. 103 Nr.94; Hofmark Steyr S. 260 (Summe).

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