Die Landesfürstlichen Urbare Nieder- und Oberösterreichs

CG Einleitung. Besondere Maßverhältnisse weisen auch die Ämter Hall der Hofmark Steyr auf. Im älteren Urbar derselben finden wir da für den Haferzins ganz allgemein vermerkt, daß 4 mod. des dort üblichen Maßes gleich drei solchen Neuburger Maßes seien.^ Im jüngeren Urbar wird auch beim Hafer schon vereinzelt hier nach gehäuften und gestrichenen Metzen unterschieden. Vergleicht man nun die einzelnen Zinse mit jenen des älteren Urbars, so ergibt sich, daß an den übereinstimmend genannten Orten in der Eegel 1 mod. des älteren Urbars 10 gehäufte^ oder 15 gestrichene Metzen® im jüngeren Urbar entsprechen. Es liegt somit dem modius des älteren Urbares auch ein kleineres Maß zugrunde, von welchem 40 gehäufte oder 60 ge strichene Metzen 3 Neuhurger Mut gleich waren. Ist nun die an sich wahrscheinliche Annahme zulässig, daß im jüngeren Urbar Welser Metzen gemeint sind, dann würde die gefundene Relation wenigstens beiläufig zu dem stimmen, was über die Größe des letzteren sonst bekannt ist. Der Neuburger, d. h. Korneuburger Metzen betrug ca. O'B des (gestrichenen) Welser Metzens;'' es würden also 100 Neuburger Metzen 60 gestrichene Welser Metzen gleichkommen. Allerdings hat auch der Neuburger Mut mindestens in jüngerer Zeit nur 30 Metzen umfaßt." Allein es ist immer hin möglich, daß entweder mit jener Angabe die Relation nur beiläufig getroffen oder aber auch eine Ungenauigkeit bei der Abschrift unterlaufen ist; denn eine andere Angabe dieser Urbare, die sich in der jüngeren Auf zeichnung beim Amte Dietach findet, wo höchstwahrscheinlich auch der Weiser Metzen anzunehmen ist, würde dazu genau stimmen. Hier waren 24 Metzel kleifles Maß gleich 10 Metzen Ostermaß.® Da wir nun aus dem Urbar von Kremsmünster (1299) wissen, daß 4 Kastmetzen auf einen ge strichenen Welser Metzen gingen,'' so wären6 Welser Metzen gleich 10 Metzen Ostermaß, d. h. es ergäbe sich genau die für den Neuburger und Welser Metzen sonst bekannte Relation. Endlich kommt in den niederösterreichischen Pertiuenzen der Hofmark Steyr noch die zarga auch als Hafermaß vor.® Im Amte Ramsau aber findet sich vereinzelt auch der gorz° Über beide soll später zusammen fassend gehandelt werden. 1 Im Text S. 181 Nr. 61; 2 Vgl. S. 327 Nr. 920 mit S. 189 Nr.97; S. 329 Nr. 961 mit S. 187 Nr.82; S. 330 Nr.971 mit S. 187 Nr. 81. 'Vgl. S. 327 Nr. 928 £f., sowie S. 330 Nr. 970 mit den dort zitierten Stellen des älteren Urbars. * Vgl. K. Schalk, Zur Gesch. der älteren Wiener Maße im 15. und 16. Jahrhundert, El. f. Lk,20, 493 und 480;1 Korneuburger Metzen = 1'099 Wiener Metzen, dieser =0'55 des gestrichenen Welser Metzens. ■5 Ebd. S. 478 n. 1. " Im Text S. 256 Nr. 5. ' Vgl. Achleuthner, Das älteste Urbarium von Kremsmiinster, Einl. XLIV. " Im Text S. 223 Nr. 590 tl. » Ebd. S. 208 Nr. 300.

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