Einleitung. CLXXXVII ersclieinen, auf ein Interesse der Grundherrscliaft an dem Waldschutze (Schonung) geschlossen werden.^ Ausnahmsweise wird im Amte St.Georgen am Ybbsfeld auch eine Abgabe von 20.000 Holzstecken (fustes) angeführt.'^ Sie wurden offenbar für die Weinkultur verwendet.^ Als regelmäßige Abgaben werden dort, wo förmliche Waldämter bestanden, Hafer und Hühner,^ mitunter auch Gänse ^ verzeichnet. Von dem auffallenden Mangel einer Erwähnung der Schweinemast ist schon gehandelt worden." Dagegen werden in einzelnen Bezirken der Hofmark Steyr auch Forstschafe als Abgaben angeführt.' Es scheint also auch da® zum Eintrieb von Schafen in die Wälder gekommen zu sein, was gleichfalls für die Verbreitung der Schafzucht zeugt. Über die Jagd in den Wäldern bieten diese Urbare nur ausnahms weise Angaben. In dem Inquisitionsweistum Uber den Besitz des Landes fürsten in der Hofmark Steyr aus der Zeit Albrechts I. wird einmal er wähnt: coloni abbatis Gerstensis venati sunt feram in foresto ducis.'^ Da es sich bei diesem Verzeichnis im allgemeinen um die Feststellung der Rechte des Landesherrn gegenüber willkürlichen Eingriffen handelt, können wir daraus entnehmen, daß die Ausübung der Jagd diesem vorbehalten war. Allerdings ergibt sich eben daraus zugleich unzweifelhaft die Tatsache einer praktischen Inanspruchnahme dieses Rechtes seitens der Bauern.^" Als besondere Abgaben von Wäldern treten gelegentlich Marderbälge im Amte Mölln der Hofmark Steyr auf.'' Endlich werden auch Weiden (pascua) in diesen Urbaren nur selten erwähnt. Sie kommen nahezu ausschließlich bei Dörfern vor (so bei HohenRuppersdorf,'^ Stranzendorf® und Gerasdorf") und werden auch dort, wo dies nicht der Fall ist (St. Peter i. d. Au), zusammenfassend für eine größere Anzahl von Hufen verzeichnet.'® Dies sowie insbesonders die relativ be deutende Höhe der Abgaben davon weist meines Erachtens darauf hin, daß wir hierbei an Allmendebesitz zu denken haben. Schlössen die ein zelnen Hufen, wie früher ausgeführt wurde, eventuell auch einen Anteil ^ Vgl. darüber meine Ausführungen in Mitt. d. Inst. 14, 469. 2 Im Text S. 77 Nr.312. 'Vgl. das Zwettler Urbar PEA.II. 3, 560: 6 milia fustium ad vineas excolendas. * Im Text S. 52 Nr. 192 fif., auch S. 216 Nr. 456. 6 Ebd. S. 74 Nr. 302 (Lengbach). 8 Siehe oben S. CLXXXIU. 'Im Text S. 304 ff. Nr.593—595 (Molin). ® Vgl. dazu Inama-Sternegg, Deutsche Wirtsehaftsgesch. 3. 1, 377. ® Im Text S. 251 Nr. 50. "Vgl. dazu Inama-Sternegg a. a. O., S. 378. "Im Text S. 305 Nr.598—601 (je 2 maderpalge). Im Text S. 10 Nr. 20 (IS sol.J. "Ebd.S. 20 Nr.48 "Ebd.S. 13 Nr. 27 (3 tal.J. Ebd.S. 78 Nr. 314.
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