7 CLXXXVI Einleitung. Stattlich erscheint nach diesen Urbaren das landesfiirstliche Wald gut. An zahlreichen und verschiedenen Stellen wird eine silva oder ein forst verzeichnet. Man wird hiebei zu unterscheiden haben, je nachdem es sich nur um ein kleineres Stück Wald handelt oder um ausgedehntere Forste von geschlossener Erstreckung. Einmal wird eine silva p- arva ihrer Größe nach bestimmt (20 iugera) angegeben.' Wiederholt finden wir auch eine silva dimidia genannt.® Große Forstkomplexe besaß der Landesfürst um Gföhl,^ bei Krems,^ um Lengbach° und im Wienerwalde (um Dörnbach" und Purkersdorf), sowie (seit 1254) südlich Wiener-Neustadt an der steirischen Grenze. Diese großen Forste waren in einzelne Waldämter (officia) schon im 13. Jahrhundei't eingeteilt und eine besondere Forstverwaltung damals be reits organisiert.® Sehen wir von dieser hier ab, weil darüber schon in anderem Zusammenhang gehandelt worden ist (§. 4), so finden wir auch dort, wo förmliche Waldämter nicht bestanden, eine Einteilung des Waldes in einzelne Teile (Schläge?)'" Was die Einkünfte von diesen Wäldern anlangt, so werden bei ein zelnen von ihnen überhaupt keine solchen erwähnt." Bei anderen findet sich die Bemerkung: silva, que singulis aunis'® oder tertio^^ oder quarto anno potest vendi pro ... tal2^ Oifenbar ist hiebei an einen Verkauf des schlagbaren Holzes zu denken. In zwei Fällen ist eine bestimmte Jahres leistung in Geld angegeben.'® Wahrscheinlich handelt es sich hiebei aber auch nur um ein Erträgnis aus dem Holzverkauf. Immerhin kann vielleicht aus dem Umstände, daß solche Holznutzungen der Wälder wiederholt bloß nach Ablauf bestimmter längerer Fristen(3—4 Jahre)in Aussicht genommen 'Im Text S. 56 Nr.217 (Säusenstein). Eine andere silva parva S. 36 Nr. 116(Eisern s. Drosendorf); kleineren Umfanges dürften auch die Wälder bei Schrick, Labans und Hohen-Kuppersdorf (S.9 Nr. 18—20, dazu S. 185 Nr.98) gewesen sein. ^ So bei Brühl, Göpfritzscblag, Loosberg und Speisenberg im Gebiete des alten Nordwaldes bei Waidbofen a. d. Tbaya, S. 45 Nr. 151—154. = Vgl.im Text S. 55 ff., 208 ff. » Vgl. ebd. Nr. 215. Ebd.S. 54 Nr. 200 und S. 74 Nr. 302—304. « Ebd.S. 53 Nr. 196. 'Ebd.S.52 Nr. 192 und 195. 8 Ebd. S. 132 ff. " Vgl. das Sonderverzeicbnis über die von den Porsten zu leistenden Haferlieferungen {Desci'iptio avene de foreslls etc.). Im Text S. 52 Nr. 192 ff", und die daselbst in den An merkungen gegebenen Belege sowie Literatur. Item, ibidem silva in tres partes divisa, S.9 Nr. 18 und S. 10 Nr. 20. '1 So S. 45 Nr. 151—154; S. 74 Nr. 304. S.10 Nr. 20. "S. 13 Nr. 27. "S.9 Nr. 19. S.9 Nr. 18 und S. 36 Nr. 116.
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