Einleitung. CLXXV tägliclie Lieferung ist nur bei Wels an Hübnern für den Fall vorgesehen, als der Herzog dahin komme.^ Endlich wird bei einer Bergrechtsabgabe einmal vermerkt, daß sie zur Weinlesezeit (in vindemio) zu leisten sei.^ Im ganzen tritt der Übergang von der alten Naturalwirtschaft zur Geldwirtschaft auch in diesen Zinsterminen zutage. Der alte Doppeltermin (Frühjahr und Herbst), welcher den eben zu diesen Zeiten vielfach fälligen Naturallieferungen entsprach, ist größtenteils schon aufgegeben, an seine Stelle aber eine einmalige Jahresleistung getreten, die an sich nicht mehr an jene Termine gebunden war, da sie in Geld entrichtet wurde. c) Bodenproduktioii. Treten wir nun den einzelnen Arten der Bodenproduktion näher, so erscheint zunächst von Getreide der Hafer (avena) als die verbreitetste Körnerfrucht. Ich kann von der Anführung bestimmter Ämter oder Ver breitungsbezirke hier ganz absehen, da Hafer eben überall vorkommt, auch dort wo die anderen Getreidesorten fehlen. Diese weite Verbreitung mag auch dazu mitgewirkt haben, daß besondere Abgaben, wie das Vogtrecht, vorwiegend in Hafer bestanden. An zweiter Stelle ist der ßoggenbau zu nennen, der gleichfalls sehr häufig vorkommt, an Verbreitung aber jedenfalls hinter dem Hafer zurück bleibt. Er wird hier bezeichnenderweise wohl auch frumentum schlechthin, sonst siligo genannt.'' In Niederösterreich fehlt er nach diesen Urbaren bloß in den Ämtern Unter-Wattersdorf^ und Laa,® da das Fehlen beiWei tersfeld nichts besagt, indem der Zins dort in Geld entrichtet wird." In der Kiedmark kommt er regelmäßig vor. Dagegen fehlt er in einzelnen Ämtern der Hofmark Steyr ganz,'' in anderen sind die Äbgaben von Koggen (ebenso wie auch teilweise in der Riedmark) dnrchgehends beträchtlich niedriger als jene von Hafer.® Das wird wohl eine Folge des höheren 1 Ebd.S. 216 Nr. 456. 2 Ebd.S. 70 Nr. 283. " Vgl. dazu im Text S. 61 Nr. 242, 243, sowie S.67 Nr. 263 und 264. Ebd.S. 14; allerdings muß bemerkt werden, daß hier nur vier Orte im ganzen verzeichnet sind, durchwegs mit Zinsen von Hafer und Weizen. ® Ebd.S. 21 ff. (Hafer und Weizen). ® Ebd.S. 30 Nr.86 ff. Nur Kleindienste(Mohn und Erbsen) werden hier, und zwar einheitlich für das ganze Amt, angeführt, S. 33 Nr. 102 a. 'Ebd.S. 169 (Ternberg), hier werden wohl auch kurzweg nur die Zinsgrößen an gegeben, ohne daß stets avene selbst hinzugesetzt wurde. Roggen kommt nur in jenen Teilen vor (S. 175 Nr. 28 ff.), die nach der Anordnung des jüngeren Urbares (S. 291 ff.) ein eigenes Amt, Steinbach, bildeten. Ferner Amt Zell (S. 179 ff.), Mölln (S. 199 ff.), Breitenau (S. 206 f.); vgl. S. 295 ff. " Während in der Eiedmark, sofern nicht volle Gleichheit herrscht, der Zins vom en gewöhnlich zu jenem des Hafers die Relation 2:3 oder 4:5 aufweist, beträgt in
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