Die Landesfürstlichen Urbare Nieder- und Oberösterreichs

Einleitung. CLXV Apfelwein, der nach den Schilderungen Neidharts von Reuenthal und Seifrid Helblings im 13. Jahrhundert jedenfalls bereits ein dort vielverhreitetes Getränk war,^ wird man sie kaum wohl beziehen können. Ebenso häufig begegnen in derselben Hofmark Steyr ^ auch Abgaben snitphenninge genannt. Vermutlich ist damit eine Ablösung der Frondienste bei der Ernte gemeint, analog den Mahdern und Schnittern im niederöster reichischen Amte Frankenfels (VOWW.),® sowie in Ennsbach und Karls bach (Yoww.y Im Amte Frankenfels werden auch Gelddienste/m?' rinderfuer verzeich net.® Damit wird wohl eine Zugrobot schlechthin gemeint sein, wie solche nach Ausweis anderer gleichzeitiger Urbare ® zu verschiedenen Wirtschafts zwecken, besonders aber zur Einführung der Früchte benötigt und bestimmt waren. Markfronden habe ich nirgends in diesen Urbaren wahrgenommen, es sei denn, daß man die einmal im Amte Ternberg erwähnte Verpflich tung hieher zöge, von einem Gute „zwen vlozze ze prennholtz in die puerch ze Steyer" zu geben.® Vogteifronden fehlen in diesen Urbaren gänzlich. Vielleicht ist hieher eine Schweinelieferung zu ziehen, die bei dem Meierhofe in Aisthofen (Riedmark) vorkommt und in der einen Handschrift näher bezeichnet ist: in vronchostd Dagegen finden wir auch öffentliche Fronden. Als solche betrachte ich nicht nur das Burgwerk (burwerch)^ sondern auch die Marchfutter abgabe. Bei ersterer handelte es sich offenbar ursprünglich um Hand- und Spanndienste, welche zur Anlegung von Befestigungen, Burgen insbesonders, gefordert wurden.® Dienste „ad piirchtcerch" kommen in diesen Urbaren nur bei dem Raabser Gut vor, sie sind aber hier bereits in Geld abgelöst.® Für die Veranlagung war offenbar die Größe des dazu ver pflichteten Gutes maßgebend, da die Höhe der Abgabe eine dem ent sprechende Verschiedenheit aufweist." '■ Vgl. darüber Czerny, Jahresber. des Mus. Francisco-Carol. 39, 19. Ebd. S. 170 Nr. 3 ff. und S. 260 Nr. 20 ff. 3 Ebd. S. 240 Nr. 3 ff. * 30 messores vel denarios ebd. S. 227 Nr. 609. 3 Vgl. z, B. das älteste Klosterneuburger Urbar FEA. II. 28, 107 ff., besonders 135. 3 Im Text S. 284 Nr. 317. Vgl. dazu Inama-Sternegg, Deutsche Wirtschaftsgescli. 3. 1, 415. ' Im Text S. 113 Nr. 156. Vgl. dazu analoge Erwähnungen OÖUB. 1, 505 (1264) und AÖG. I. 1, 39 (1248). ® Vgl. darüber meine Ausführungen in den Mitt. d. Inst. 18, 241, dazu auch InamaSternegg, Deutsche Wirtschaftsgesch. 3. 1, 417 f. 3 Im Text S. 39 ff. " Vgl. z. B. ebd. S. 39 Nr. 129, sowie S. 40 Nr. 130 mit S. 40 Nr. 131 und S. 41 Nr. 136.

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