Die Landesfürstlichen Urbare Nieder- und Oberösterreichs

CLIV Einleitung. in Natura,^ die Hofstätten aber inG-eld^ zinsen. Das gilt in beiden Fällen aiicb für jene Ämter, wo sonst die entgegengesetzte Zinsform überwiegt. Die Naturalzinse der Höfe sind oifenbar aus deren ursprünglicher Bedeutung zu erklären, die auch nach Auflösung der Villikationsverfassung und Ein ordnung der Höfe in die bäuerliche Zinsleihe fortwirkte.® Als Überreste ihrer früheren Stellung, der reicheren Ausstattung und größeren Berech tigung von einstens, sind wohl auch die besonderen Lasten und Verpflich tungen zu betrachten, die wir gelegentlich auch in diesen Urbaren bei ihnen noch finden.'^ Über das nicht seltene Vorkommen des Teilbaues, der in Form des Halfen- und Drittelbaues auch hier auftritt, ist früher schon gehandelt worden. Auch er stellt einen Überrest aus der Zeit der alten Saallandwirtschaft dar.® Anderseits dürften die reinen Geldzinse bei den Hofstätten haupt sächlich darin begründet sein, daß bei denselben das produktive Bauland meist sehr unbedeutend war, ja auch ganz fehlte. Das Durchdringen der Geldwirtschaft mochte hier zudem umso leichter sein, als diese kleinste Besitzkategorie sich vornehmlich in Städten, Märkten und Dörfern aus bildete und ihrem geringen Umfang entsprechend auch nur in geringem Maße zinste. Interessant ist in diesem Zusammenhang das Auftreten von „Dienstpfenningen" in einzelnen Ämtern der Hofmark Steyr. Während hier Naturalzinse sonst die Eegel bilden, derart, daß ganze Ämter nur solche aufweisen, kommen in einigen von ihnen ® Dienstpfenninge vor an Stelle der in diesen Fällen fehlenden Naturalzinse; eine Ablösung also dieser letz teren in Geld. Sie erscheinen aber auf solche Zinsleute beschränkt, die nur einen geringeren Zins zu entrichten haben. In der Regel werden bloß 5—20 Dienstpfenninge angeführt,'' während größere Zinse noch in Natura geleistet werden. Neben diesem ordentlichen Grundzins erscheinen nun auch in diesen Urbaren Kleindienste (servicia parva^ oder minuta).^ Unter diesen 'Geldzinse bei Höfen sind nur siebenmal verzeichnet: S. 22 Nr. 57; S. 28 Nr. 75; S. 48 Nr. 166; S. 50 Nr. 175; S. 57 Nr. 223; S. 79 Nr. 318; S.81 Nr.324. ^ Naturalzinse bei Hofstätten finden sich nur ausnahmsweise S.5 Nr. 11; vgl. S. 191 Nr. 117. ® Vgl. darüber Inama-Sterneg-g, Deutsche Wirtschaftsgesch. 3. 1, 392 ff. ^ Vgl.im Text S. 5 Nr. 11: 0 tah pro fleisclipheninge et tres mod. avene pro hirntaz. ^ Siehe oben S. CX und CXHI. ® Vgl. im Text S. 284 (Arzberg); S. 287 (Raming); S. 292 Nr. 425 (Steinbach); S. 295 (Molin); S. 305 (Eamsau). 'Davon macht das Amt Hirt (S. 310) eine besondere Ausnahme; doch dürften die höheren Zahlen hier zum Teil auch aus der Einbeziehung der hier nicht besonders ange führten Kleinpfennige und Fronablösungen zu erklären sein. ä Ebd.S.81 Nr. 324. » Ebd. S. 140 Nr. 14; S. 144 Nr. 45; S. 199 Nr. 156; S. 201 Nr. 187ff. bis S. 295 Nr. 458 ff.

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