Einleitung, CLIII Ähnliche Verschiedenheiten weisen auch die oberösterreichischen Ämter auf.^ Sie sind anderseits wie bei den Lehen auch bei den Höfen und Hofstätten ebenso zu konstatieren. Mögen nun im ganzen betrachtet die Größenunterschiede, welche bei denselben Wirtschaftseinheiten auch nach dem Ergebnis einer üntersuehnng der Flurverfassung ^ anzunehmen sind, als vornehmster Erklärimgsgrund für solche Verschiedenheit der Zinsung dienen, so scheinen mir die großen Differenzen innerhalb des selben Amtes® damit allein nicht zureichend motiviert. Sie werden jeden falls verständlicher, wenn man annimmt, daß auch die Qualität des ein zelnen Gutes (Lage und Bodengestaltung ete.) dafür mitbestimmend war. Wie die Höhe so ist auch die Form, in welcher diese Grund zinse entrichtet wurden, eine verschiedene. Wir treffen Geldzinse neben Naturalleistungen, es kommen auch gemischte Formen, Geld- und Naturalzinse zugleich, vor. Ein bestimmtes Unterscheidungsmerkmal wird sich da kaum feststellen lassen; denn wenn es auch einzelne Ämter gibt, wo entweder nur Natural-''oder nur Geldzinse ® vorkommen, so trifft dies doch nur für die Lehen (beneßcia) zu, während andere Güter auch bei diesen die entgegengesetzte Zinsform aufweisen. In der Mehrzahl von Ämtern® Zinsen auch die Lehen an einigen Orten in Geld, an anderen in Natura. In manchen' endlieh wird der Zins davon teilweise in Geld, teilweise aber in Natura entrichtet. Im ganzen wird man sagen können,daß in den meisten niederösterreichi schen Ämtern die Geldzinse, in den oberösterreichischen aber die Naturalab gaben überwiegen. Da ganz ähnliche Naturalzinse wie in den oberösterreiehisehen Ämtern südlich der Donau auch in den angrenzenden Gebieten Niederösterreichs sich finden (St.Peter i. d.An),® so dürfte dieser Unterschied sonst zum Teile wohl auch durch die Siedlungsform bedingt sein. Im Gebiete der Dorfsiedlung herrschen die Geldzinse vor, während hei jenem des Einzelhofsystems Naturalabgaben die Regel bilden. Vielleicht haben die günstigeren Absatz- und Kommnnikationsverhältnisse im ersteren Falle dem Durchdringen der GeldWirtschaft Vorschub geleistet, während hier noch die alten Formen der Naturalwirtschaft zäher festgehalten werden mochten. Gehen wir zu den einzelnen Wirtschaftseinheiten über, so läßt sich ziemlich ausnahmslos beobachten, daß die Höfe (villicationes) regelmäßig ^ Vgl. die Tabellen am Schlüsse der Einleitung. 2 Siehe oben S. CVm. " Vgl. z. B.S. 23 Nr. 61; S. 36 Nr. 114. 115; S.68 Nr. 267. 268. * So Waltersdorf im Text S. 14. ® So Rechberg ebd. S. 24; Weitersfeld S. 30; das Zöbinger Gut S. 34. ® So im Amt Marchfeld S. 1; Kreuzenstein S. 15; Laa S. 21. 'So im Gföhler Amt ebd. S. 27; bei dem Eaabser Gut S. 39 ff. ® Vgl.im Text S. 78.
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