XVI Einleitung. dazu kommen konnte. Aber das kann, falls die Vorlage von 0 bereits ein in Buchform gebrachtes Urbar war, schon bei der Zusammenstellung jener eingetreten sein. Dafür läßt sich ein jedenfalls wichtiges Argument vorbringen. In der vorliegenden Abschrift (0) hatte der bchreiber gegen Schluß der hier irrig eingereihten Orte des Raabser Besitzes, bei Eedel (unten S.45 Nr. 155), ursprünglich eine da ganz unpassende Abgaben leistung geschrieben, die dann getilgt erscheint. Ein Fehler also, der offenbar auf einem Versehen des Schreibers beruht; er kann aber weder aus den vorausgehenden noch auch aus den im richtigen Zusammenhange nachfolgenden Eintragungen erklärt werden. Jedoch wird er ohneweiters begreiflich, wenn man annimmt, daß dieselbe irrige Einreihung des Ortes bereits in der Vorlage von 0 bestand. Wenige Zeilen nachher folgt bei Festhaltung dieser nämlich tatsächlich eine Eintragung (S. 35 Nr. 113 Perhtolds), wo gerade diese Abgabenleistung vorkommt (beneficia, quodlibet solvit 3 sol). Im ganzen also spricht diese auffällige Zerreißung eines ursprünglich zusammengehörigen Abschnittes tatsächlich nicht für die Annahme von losen Blättern als Vorlage von 0, sie ist vielmehr geeignet, die auch durch andere Gründe gestützte ^ Vermutung begründen zu helfen, daß als solche vielmehr ein förmliches Urbarbuch anzusehen sei. Überschrift und Schlußbemerkung von 0 gewinnen damit nun eine tiefere Bedeutung. Wir haben darin nur die einfache Abschrift eines bereits geschlossenen Urbarbuches zu sehen, die dasselbe genau so wiedergab, wie es eben zur Zeit der Abschriftnahme vorlag. Das wird für die Kritik dieser letzteren wie des in 0 vorhandenen Inhaltes von maßgebender Be deutung sein. Gedruckt ist dieser Text(0) von Chmel im Notizenblatte der Wiener Akademie (1855) 5, 333ff. Dieser Druck ist aber nicht bloß sehr wenig übersichtlich, da er in einzelnen durch andere Aufsätze getrennten Teilen (Fortsetzungen) erschien, er ist auch ganz unkritisch und vielfach fehler haft.^ Da zudem sogar einzelne Auslassungen zu konstatieren sind, kann derselbe nicht einmal als getreuer Abklatsch der Hs. gelten. 2. Die Hs.543 der Wiener Hofbibliothek. (Hier mit Ff bezeichnet.) Sie® umfaßt einen starken, 220 Pergamentblätter (224 X 160 mm) enthaltenden Kodex in einem alten, von Pergament überzogenen Holz deckeleinband. Die vorhandene Quaternionenbezeichnung, ebenso wie eine ^ Vgl. auch unten S. XX. ® Vgl. darüber Erben, a. a. O.S. 105ff. ^ Vgl. darüber Chmel, Die Hss. der Wiener Hofbibliotbek 1, 569ff., sowie Lampel, MG.DObr.in.,2, 695.
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