CXL Einleitung. der letzten Babenberger, als Geldgeber und Finanzkraft im Lande dadurch wieder beleuchtet.^ Man wird aber auch für die Erkenntnis der Ausbrei tung des Bürgertums als Grundbesitzer auf dem flachen Lande nicht mehr achtlos an diesen Urbaren vorbeigehen dürfen. Auch für die oberösterreichischen Gebietsteile läßt sich da ein wich tiger Einblick tun. In dem jüngeren Urbar der Hofmark Steyr vom An fange des 14. Jahrhunderts werden wiederholt einzelne Namen von In habern landesfürstlichen Grundes (Hufen und Burgrechtsäcker) angeführt, die sich als Bürger der Stadt Steyr nachweisen lassen.^ Besonders scharf aber treten die Bürgergeschlechter dieser Stadt in dem Verzeichnis hervor, das Herzog Albrecht I. über die Entfremdung des landesfürstlichen Besitzes in der Umgebung von Steyr anfertigen ließ.® Die überwiegende Mehrzahl all dieser Güter hatten darnach diese in Besitz. Leider fehlen in diesen Urbaren Eintragungen über den Besitz des Landesherrn in den Städten so gut wie ganz. Darüber müssen, wie ich vermute, besondere Aufzeichnungen einst vorhanden gewesen sein. So läßt sich hier nahezu nichts über das Verhältnis des Bürgertums zu diesem Besitz des Landesherrn ermitteln. Nur an einer Stelle, beim Markte Zell in der Eiedmark, ist ein Verzeichnis der landesfUrstlichen Hofstätten dort erhalten.'' Es umfaßt deren 36. Und wenn sich auch die Namen ihrer Inhaber nicht urkundlich feststellen lassen, so erhellt aus dieser Quelle selbst doch so viel, daß ein guter Teil davon im Besitze von Gewerbe treibenden gewesen sein muß. Ein Schuster (calcifex), ein Schmied (faber),zwei Hutmacher (pilleator), ein Trödler (institor), sowie ein Krämer (minutor)^-> werden genannt. In welchem Verhältnis diese Handwerker zu der Grundherrschaft sonst gestanden haben, läßt sich freilich daraus nicht weiter ermitteln. Ihre Zinse sind durchwegs nur Geldleistungen. Die bisher betrachteten Standesklassen haben aber insgesamt nur einen kleinen Bruchteil der Bevölkerung des landesfürstlichen Gutes ge bildet, denn auch der Teil davon, welchen sie innehatten oder nutzten, wurde wahrscheinlich nicht immer von ihnen selbst bewohnt oder gar be wirtschaftet. Das oblag sicherlich anderen Bevölkerungselementen, den Bauern. Diese bäuerliche Klasse werden wir uns aber keineswegs ihrer rechtliehen Stellung nach einheitlich vorzustellen haben, sondern verschie dene Kreise dabei scharf auseinanderhalten müssen. Leider finden sich in den Urbaren selbst nirgends Andeutungen oder Hinweise, welche dar über bestimmte Auskunft geben könnten. An zwei Stellen läßt sich aus 'Vgl. über deren Stellung zu der Finanzverwaltung des Landeslierrn ineine Aus führungen in Mitt. d. Inst. 18, 304. 2 Im Text S. 255 Nr. 1; S. 257 Nr. 7. " Ebd.S. 247 ff. * Ebd.S. 160ff. ^ So wird man wohl hier übersetzen müssen, kanm Bader.
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