Die Landesfürstlichen Urbare Nieder- und Oberösterreichs

Einleitung. CXIX Hofmark Steyr einschließlich der zu dieser gehörigen niederösterreichischen Grenzgebiete)^ zu verfolgen. Eine Ausnahme davon stellen nur jene Auf zeichnungen dar, welche über das Amt St. Peter i. d. Au,^ sowie jenes von Ybbs® und Grein (Oberösterreich)'' noch aus der Babenbergerzeit erhalten sind. In diesen liegen nur zusammenfassende, summarische Angaben vor, derart, daß bloß die Gesamtzahl der nicht nur an dem betreffenden Orte selbst, sondern auch in dessen Umgebung dem Landesfürsten zinsenden Huben verzeichnet ist. Das geht nicht nur aus der Höhe der Zahlen hervor,® es entspricht dem auch, daß meist nur die Gesamtleistung aller angegeben wird, ohne Rücksicht auf die offenbar auch hier verschiedene Zinsung im einzelnen.® Betrachten wir nun diese Urbare näher, so lassen zunächst die beiden Aufzeichnungen über die Riedmark den Charakter der Einzelhofsiedlung am deutlichsten hervortreten. An den verschiedenen Orten wird in der Regel nur eine Zinshube angeführt und selten erscheinen mehrere an dem selben Orte verzeichnet. Die Höhe des Zinses ist verschieden groß.^ Da aber nicht nur dieselbe Zinsgröße an verschiedenen Orten wiederkehrt,® sondei'n auch bei einer Verschiedenheit dieser eine bestimmte Relation der niederen Zinse untereinander und zum Maximalzins ersichtlich wird,® dürfte für diese Huben ähnliches anzunehmen sein wie für die beneßcia der früher besprochenen Gebiete. Diese Huben waren augenscheinlich nicht gleich groß, sie standen aber vermutlich zur Vollhufe (huba integra) in einem bestimmten Verhältnis. Auch in den Ämtern südlich der Donau werden die Zinse vielfach nach Mansen verzeichnet;'® sie sind im allge meinen als Zinsobjekt auch dort anzunehmen, wo sie nicht ausdrücklich erwähnt, sondern nur die einzelnen Zinsleute angeführt werden." Außerdem aber werden hier wie dort nicht nur Halbhufen (dimidius mansus) er wähnt, sondern auch wiederholt zwei Zinsleute als Inhaber einer Hufe, ja auch halben Hufe angeführt. Man sieht, daß auch hier die alte Hufen1 Ebd.S. 169 fif. und 255 ff. 2 Ebd.S. 78 ff. » Ebd. S. 46 ff. * Ebd. S.49 ff. ® So weiden z. B.in St. Peter 103 Huben angeführt. S. 78 Nr. 314. ® Vgl. z.B. die Eintragnng über Karlsbach S.48 Nr. 169: 17 heneficia et curtis, que omnia solvunt...; vgl. auch S. 227 Nr. 609. 'Vgl.z. B.S. 105 Nr. 104—106. " Vgl.z. B. S.87 Nr.2 u.3 mit S.88 Nr. 4; S. 91 Nr. 19. ® Vgl. z. B. S. 87 Nr.2—5 mit S. 88 Nr.6—8 u. a. Dazu die Tabellen unten am Schlüsse der Einleitung. "S. 175 Nr. 27; S. 194 Nr. 123; S. 197 Nr. 148; S. 198 Nr. 152; S.202 Nr. 198; S.203 Nr. 223; S. 211 Nr. 343; S. 215 Nr.431; ferner die Überschriften zu S. 222 Nr. 585ff.; S. 178 Nr.44ff. '1 Vgl. z. B.S. 178 Nr. 43 u.44, sowie S. 198 Nr. 152. S.144 Nr.45; S.146 Nr.62; S. 180 Nr.51 u.53; vgl. auch S.179 Nr. 50.

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