Einleitung. XIII angaben,^ da die Wiederkehr von bestimmten Normalleistuugen auch in letzterem Falle ein Korrektiv bietet. Diese Abschreibefehler nun beschränken sicli nicht nur etwa auf einen bestimmten Teil des Inhaltes, sondern sind durch die ganze Hs. fortlaufend wahrzunehmen. Sieht man aber näher zu, so läßt die Eigenart einzelner von diesen Abschreibefehlern vielleicht noch weitere Schlußfolgerungen daraus ableiten. An einzelnen Stellen tritt bei den Ortsnamen ein direkter Widerspruch zwischen Überschrift und dem Text selbst auf.So heißt es bei Nr.164(S.48)im Text richtig Willlialmspach,in der Überschrift aber irrig Willhalmspurchj was einen ganz anderen, in dieser Reihenfolge unmöglichen Ort bedeuten würde. Daß dieser Widerspruch hier aber nicht bloß als Fehler des (etwa vom Kopisten verschiedenen) Rubrikators gedeutet werden darf, beweist ein anderer Fall, wo gerade das ümgekehrte zu beobachten ist. Bei Nr. 110 (S. 34) steht in der Überschrift richtig Bapoten, im Text darunter aber fälschlich Rapotenstayn, also wiederum ein ganz anderer, hier unpassender Ort. Offenbar hat der Kopist (und Rubrikator) selbst, wie auch die große Masse der P'ehler bei der Wiedergabe von Ortsnamen sonst beweist, über keine besondere Kenntnis der hier angeführten Ortlichkeiten verfügt. Ja, er muß überhaupt ein sehr geringes Sachverständnis gehabt haben, denn sonst wärenVerschreibungen wie scingnari für seignari(S. 9 Nr. 17), scitfrissinge für seitfrissinge (S. 26 Nr. 73), de eodem für de öde(S.102 Nr.86), notaria für novalia (S. 104 Nr. 101), rutahet statt rutalcer (S.68 Nr. 270), cum ofßcio ville langeriht (S.8 Nr. 16) u. a. ganz unmöglich. Von zwei anderen olfensichtlichen Fehlern, die sich auf die Kenntnis von Persön lichkeiten beziehen,^ soll hier ganz abgesehen werden, wie von der mög licherweise anders zu deutenden falschen geographischen Bestimmung bei Zwerndorf.® Diese Abschrift kann somit kaum von einem Manne herrühren, der im Verwaltungsdienste selbst beschäftigt war, sie kann keinen offiziellen Charakter für sich in Anspruch nehmen, etwa so, daß sie, in der Kanzlei des Landschreiberamtes^ selbst hergestellt, für die praktischen Bedürfnisse Ädemserochelsperg für an dem Eochelsperg; S. 76 Nr. 308 Eyainticlidorna für Eysinrichdoma und Amester für Amsteter; S. 94 Nr. 86 Qrorpacli und Grozpach für Oaizpach; S. 96 Nr.47 Villam statt Viam; S. 97 Nr.51 Oh-cenerii statt Oirlmern-, ebd. Nr. 52 Stein Eisen für Stein Ousen; S. 103 Nr. 98 Adersperg für Alderspach; S. 108 Nr. 120 Zelraten statt zer Einten; S. III Nr. 140 Ezelmaus für Ezelinus; S. 113 Nr. 155 Nerdcdlten für Nerdenleitm; S. 113 Nr.156 A^-choven statt Aisthoven. ^ Vgl. unten im Text die Bemerkungen bei Nr. 34, 52, 66, 99, 105, 110, III, 131, 324 sowie bei der Eiedmark Nr. 10, 74, 128, 159. ® Bei Nr. 195 (S. 53) heißt es irrtümlich de Ollonis Mauerbach, statt de offido M., obwohl mehrere analoge Eintragungen vorangehen. Bei Nr. 76 der Eiedmark (S. 100) aber XJlricus mllicus Wühalmi statt U.filius W.! ® S. 7 Nr. 15 iuxla Litam statt Marcham. * Vgl. über die Existenz einer solchen Mitt. d. Inst. 18, 324.
RkJQdWJsaXNoZXIy MjQ4MjI2