Die Landesfürstlichen Urbare Nieder- und Oberösterreichs

XII Einleitung. ganze Breite des Pergamentes erstrecken, rüliren nämlieli von einer Hand her. Der ganze Kodex scheint in einem Zuge geschrieben worden zu sein, da nirgends auch ein Unterschied in der Tinte hervortritt, diese stets die gleiche dunkelbraune Farbe festhält. Spätere Nachträge von jüngerer Hand oder anderer Tinte finden sieh nirgends. Auch die Auszeichnungen, welche an zahlreichen Stellen mit roter Tinte gemacht wurden — von Überschriften kann man dabei nicht durchaus reden — weisen die gleiche Hand auf. Schreiber und Rubrikator dürften hier identisch gewesen sein. Ebenso tragen die Stellen, welche sich auf Rasur befinden oder korrigiert sind,denselben Schrifteharakter an sich; sie sind also von dem Schreiber selbst gemacht worden. Übrigens kommen Rasuren größeren Umfanges nur ganz vereinzelt vor. Die Schrift selbst, eine gewöhnliche Bücherminuskel des 13. Jahrhunderts, ist regelmäßig und noch durchaus deutlieh gehalten. Die Ober- und Unterlängen der einzelnen Buchstaben sind bereits verkürzt. Auch die Brechung der Schäfte wird bemerkbar. Die cursiven Verbin dungen einzelner Buchstaben, so z. B. von de, te, ta, to, ga, ge, gi, ci, ca, re, TO, rn sind aber noch nicht zu flüchtigem und damit undeutlichem Sehriftzug gediehen. Kürzungen kommen hier naturgemäß häufig vor, allein sie beschränken sieh in der Regel auf die aligemein gebräuchlichen Zeichen: — für m und n, I für er, ~ für ur, o für us etc. Stärkere Kürzungen wurden nur bei den zahlreichen Münz- und Maßwerten verwendet, indem t oder tal. — talentum, sol. — solidus, d oder dn. — denarius, mod.oder m — modiiis, m —• metreta bezeichnen. Im ganzen wird man die Hs. auf Grund des Schriftbefundes allein mit ziemlieh großer Sicherheit der zweiten Hälfte des 13. Jahrhunderts zuweisen können. Schon aus den bisher gemachten Beobachtungen geht hervor, daß diese Hs. nicht das Original der in ihr enthaltenen Aufzeichnungen dar stellt, sondern nur eine Abschrift davon.^ Nicht sosehr die Buchform an sieh statt der bei Urbaren häufigen Rotel deutet von vornherein darauf hin, sondern eben die Einheitlichkeit des Schriftbestandes, das Fehlen aller Nachträge, von Durchstreichungen und Namens- wie Zinsänderungen u. dgl. m., wie solches auch bei in Buchform überlieferten Originalurbaren ziemlieh regelmäßig begegnet. Daß wir nur eine Abschrift hier vor uns haben, beweisen insbesonders aber die zahlreichen Fehler in der Wiedergabe sowohl von Orts- und Personennamen/ wie auch von Zahlen- und Maßgrößen bei den Zins- 'Mit diesen Ausführungen werden meine früheren Annahmen (Mitt. d. Inst. 14,456) richtiggestellt. 'Vgl. z. B.u. a. im Text unten S. 15 Nr. 37 Stennerdoi-ffür Steimerdorf-, S.20 Nr.48 Slrazendorf für Slranzendorf; S.32 Nr. 96 Ulrieliflag für Ulrichslag; S. 42 Nr. 137 Ootiuflag für Goliuslag; S.58 Nr. 226 Sem für SS; S.60 Nr. 238 IsJrsnpach für Emspach-, S. 67 Nr.266 Altenpachlenge für ÄUemlengepach; S. 72 Nr. 292 PurspaeJi für Prunspach; S. 73 Nr. 301

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