40 V HINWEISE ZUR_BENUTZUNG DES HAUPTREGISTERS 1. Allgemeine Bemerkungen a) Das Register enthalt sämtliche Haus-, Hof- und Siedlungs - namen der Gemeinden Fischlham, Schleißheim, Steinhaus, Thalheim und Weißkirchen, die zum politischen Bezirk Wels, O.Ö., gehören. Es wurden aber nur jene Anwesen aufgenommen, die bis 1910 bereits erbaut waren, denn nach dieser Zeit kommt es ja zu keiner Hofnamenbildung mehr. Es erfolgte die Aufnahme nach dem Ortsrepertorium von Oberösterreich nach der Volkszählung von 1910. b) Die Anordnung der Gemeinden und der Ortschaften innerhalb dieser ist alphabetisch, die Haus- und Hofnamen wurden nach den amtlichen Hausnummern geordnet,. 2. Die mundartlichen Formen Es wurden jeweils die Mundartformen eingetragen, die ich von ortsansässigen, mindestens über 60 Jahre alten Bauern erfragen konnte. Die Transkription erfolgte nach der phonetischen Schreibweise der Österreichischen Wörterbuchkanzlei in vereinfachter Form. Ein heller Vokal wird in der phonetischen Schrift durch ein Vokalzeichen ohne besondere Kennzeichnung angegeben, z.B. a = heller a-Laut. Die Verdumpfung des Vokals a und des Diphthongs au wird durch ein Ringlein über dem Buchstaben angezeigt ( = verdumpftes a, = verdumpftes au). Ein rechtswendiges Häkchen unter dem Vokal gibt die offene Aussprache an ( ), ein kurzer, gerader Strich die halboffene Aussprache ( ). Geschlossene Vokale wurden nicht besonders gekennzeichnet. Eine Wellenlinie über dem Selbstlaut zeigt die Nasalierung des Vokals an ( ), während ein waagrechter Strich eine längere Dauer des Lautes bedeutet ( ). 40
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