Die Haus- und Hofnamen der Gemeinden Fischlham, Schleißheim, Steinhaus, Thalheim und Weißkirchen

25 III. DIE HOFNAMEN Die Hofnamen sind der bodenständigste Ausdruck des Lebens unserer bäuerlichen Bevölkerung. In ihnen spiegelt sich die Rechtsordnung, die Anschauung der Natur, die Frömmigkeit und das Brauchtum des Bauern wider. Sie gewahren also Einsicht in Zustände, die in geschichtlichen Quellen keine Beachtung finden und ergänzen die Ergebnisse der Forschung sowohl in kultureller, rechtspolitischer wie auch historischer Hinsicht. Schon in vorgeschichtlicher Zeit führen Berge, Flüsse und Siedlungen unserer Heimat Namen. Muß es uns dann nicht selbstverständlich erscheinen, daß der mit Grund und Boden innig verbundene Mensch auch die Fluren und den Hof benennt ? Charakteristisch ist es für die Hofnamengebung, daß nicht der Besitzer selbst den Vulgärnamen bestimmt, sondern die Nachbarn. An Hand von Urkunden sehen wir, daß der Hofname oft durch Jahrhunderte auf einem Anwesen bleibt und ihm selbst der Wechsel von Besitzern oder der Grundherrschaft nichts anzuhaben vermag. Die ländlichen Hofnamen, die mit den städtischen Hausnamen bis zu einer gewissen Stufe Gleiches aufweisen, stehen im Grunde doch den Siedlungsnamen näher, wie man auch äußerlich das einzelstehende Gehöft als den kleinsten Typ einer Ortschaft betrachten kann. Daher sind Wesen und Entstehung der Vulgärnamen von ausgesprochener Natürlichkeit. Bei der Hofbenennung wurden mit Vorliebe die primären örtlichen Flurnamen übernommen,. Aber auch irgendein besonderes Ereignis, das sich auf einen Hof abspielte, oder Eigenschaften eines Besitzers waren für die Nachbarn der Anlaß, dem Anwesen einen Namen zu geben, dabei schreckte man auch vor Spottnamen nicht zurück (vgl. Ganfeh). Den eigentlichen Vorgang aber, der zur Bildung solcher Namen führte, können wir heute 25

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