19 Das Jahr 1240 stellt einen Wendepunkt in der Verfassungs- geschichte der Herzogtümer Österreich und Steyr dar: es ist der Beginn des Zusammenschlusses Österreichs mit unserem Traungau, der jetzt den Namen „Land ob der Enns“ bekommt. Dieses Land, das schon zur Zeit der Römer eine staatliche Einheit gebildet hatte, wollte aber nicht als Anhang des Herzogtums Österreich gelten, sondern drängte zur Selbstän- digkeit. Verfolgen wir nun in großen Zügen das Schicksal des „Landes ob der Enns“. Während der Regierungszeit Maximilians I. brach zwischen den ober - und niederösterreichischen Ländern ein Rangstreit aus, der mehr als ein Jahrhundert andauerte. Das Streben der Stände richtete sich auf die Selbstverwaltung des Landes ob der Enns, ohne den Rang zu verlieren, den es in der Verbundenheit mit dem Herzogtum Österreich innehatte, Maximilian I. schränkte zwar die Freiheiten der Stände ein, den bedeutsamen Wandel aber brachte erst Kaiserin Maria Theresia, die das Eigenleben der beiden Länder immer mehr beschnitt. Ein noch größerer Umschwung erfolgte unter Josef II., der die mittelalterlichen Grenzen und Bindungen sprengte und das Land ob der Enns verwaltungsmäßig von dem „unter der Enns“ trennte und in Linz eine selbständige Regierungsstelle schuf. Die Ereignisse von 1848 brachten das Ende der Grund- obrigkeiten und des Ständewesens. So erhielt „Österreich ob der Enns“ im Februarpatent von 1861 den Titel und die Würde eines eigenen Erzherzogtums. Mit dem Erlöschen des Landesfürstentums im Jahre 1918 kam auch der Name „Österreich ob der Enns“ außer Gebrauch und an seine Stelle trat die Bezeichnung „Oberösterreich“, Damit verschwand im Titel der Flußname „Enns“, die nun zur wirklichen Grenze zwischen den Landern „ob und unter der Enns“ 19
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