Die Haus- und Hofnamen der Gemeinden Fischlham, Schleißheim, Steinhaus, Thalheim und Weißkirchen

16 faßbare Verwaltungsgliederung, die bairisch-fränkische Grafschaftsverfassung. Karl d.Gr. verband nun den Traungau als östliche Mark Baierns mit dem norischen Unterland zum Dreigrafschafts- gebiet und unterstellte es als „Bairischen Grenzabschnitt im Osten“ dem Markgrafen der Ostmark. Damit wurde der Traun- gau von seinem Stammland losgelöst und erwuchs zum Wurzelstock, aus dem später das Land ob der Enns hervorging. 1 Unmittelbar nach 788 fand die politische Neuordnung in Donau-Ostalpen-Raum in Urkunden ihren Niederschlag : der oberösterreichische Kernraum und Karantanien unterstanden nicht mehr der Verwaltung der Provinz Baiern. Somit wurde das Jahr 788 das eigentliche Geburtsjahr des Landes ob der Enns und die „Drei Grafschaften“ blieben ohne Unterbrechung ein selbständiger Verwaltungsbezirk, ein eigenes Land. Der Sitz der Grenzgrafen befand sich in Lorch, mit dem nach Wels, der Hauptstadt Ufer-Norikums, neuerdings eine Stadt der oberösterreichischen Zentrallandschaft in den Rang einer Hauptstadt aufstieg. Die Zollurkunde von Raffelstetten um 905 vermittelt uns einen Eindruck über das Gebiet der „Drei Grafschaften“ ob der Enns, zu dem der Traungau, das Rotelland und die Riedmark gehörten. Die „Drei Grafschaften“ waren schon im Jahre 788 ein festumgrenztes Verwaltungsgebiet und bildeten nicht nur ihrer geographischen Lage nach das „obere“, sondern ihrer geschichtlichen Entwicklung nach auch das „ältere” Österreich, Nach dem Tode Kaiser Karl des Großen machte sich bereits das Lehenswesen bemerkbar. Das Feudalsystem, das sich bis zu den Zeiten Kaiser Josef II. hielt, begann sich auszubreiten. Im Jahre 899 wurden unsere Landstriche von Magyaren beunruhigt, die bis über die Enns vordrangen. Immer öfter stieBen die wilden Horden vor und machten die Enns zur Grenze zwischen Baiern und Ungarn. Plünderungen versetzten die _____________________________________________________ 1) vgl. Zibermayr I., Noricum, Baiern u.0sterreich, München-Berlin 1944, S. 279 16

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