3 begann ich nicht mit den ältesten urkundlichen Aufzeichnungen, sondern exzerpierte zunächst die Namen aus den Indications- Protocollen, Tabellen und Verzeichnissen des Franziszeischen Katasters, der um 1825 angelegt wurde. Hier findet man zum ersten Male die Vermessung der Gründe und die Klassifi- zierung nach ihrer Güte, Die ausführlichen Aufzeichnungen geben eine genaue Darstellung über Beschaffenheit und Benützungsart des Bodens in den einzelnen Katastralgemeinden, über Preise und Löhne, den Viehstand, das Flächenausmaß der Kulturgattungen, über Grenzen, Einwohner, Häuserzahl und Vulgurbezeichnungen, Dabei fand ich eine Anzahl von Namen, die hier das letztemal genannt werden, die also in den Meldekarteien nicht mehr aufscheinen. Dennoch nahm ich auch diese Hofnamen in das Register auf, weil sich die namenkundliche Forschung nicht nur mit dem lebenden Namengut, sondern auch mit den abgekommenen Bezeichnungen befassen muß. Nicht möglich war dies aber bei Hofnamen, die vor der systematischen Katasteraufnahme in einem Urbar zum letztenmal aufscheinen, denn um diese einordnen zu können, wäre unbedingt die Registrierung im Kataster notwendig gewesen. Auf den Franziszeischen Kataster folgte die Einsichtnahme in die Josefinischen Lagebücher und in den Theresianischen Kataster. Die Josefinischen Lagebücher, Fassionsbücher der Steuergemeinden, waren nach langen Vorbereitungen 1788 fertiggestellt. Der Grundherr hatte nun kein Recht mehr auf Bemessung und Einhebung der Steuer. So waren die Bauern willkürlicher Bedrückung durch die Grundherrn enthoben. Der Bauer erhielt persönliche Rechte der Verehelichung, des freien Erwerbes und des freien Verkaufes., Das Unter- tänigkeitsverhältnis zum Grundherrn blieb aber aufrecht. In den Fassionbüchern fand ich nicht nur die Vulgär- bezeichnungen, sondern auch die Grundherrschaft der 3
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