Chronik des Bürger-Corps der Stadt Steyr

85 Lieutenant Josef Mitter, gegen Empfangs-Bestätigung verabfolgt werden. „Es wird aber", heißt es in dieser Note weiter, „der Borbehalt des Eigenthumsrechtes der Gemeinde, sowohl für die nunmehr erfolgen­ den Musketen, als auch für jene, welche bereits in den Händen der Garden sind und nicht aus eigenen Mitteln derselben angeschafft worden sind, wie auch der Leibriemen, Bajonnettscheiden und Cartusche, auch für den Fall als solche umgeändert oder verbessert worden find, ausgesprochen und die Bedingung gestellt, dass diese Armatursgegenstände im Falle des Anstretens der Garden an das städtische Magazin abgeliefert werden. Endlich ist an das erwähnte Commando das Ansuchen zu stellen, dass eine Standeslistc der Garden Hieramts vorgelegt werde, in welcher eine Anmerkung erscheint, ob die Muskete, Leibriemen mit Bajonnctt- scheide und Cartusche Eigenthum des Garden ist, oder aus dem städti­ schen Magazine, jetzt oder schon in früherer Zeit verabfolgt wurde. Diese Maßregeln werden wegen Verkommen der Musketen und der übrigen Armaturgegenstände, sowohl für das Eigenthum der Ge­ meinde, als auch tut Interesse des löblichen Gardccorps selbst als nöthig erachtet." Die Nergler hatten aber, wie heutzutage bei anderen Gelegenheiten, bald auszusetzen, dass bei der Reorganisierung des Bürgercorps ans Gegenstände des früheren aufgelösten Schützencorps Anspruch gemacht werde. Der Commandant, der nichts schuldig blieb, veröffentlichte in Folge dessen im „Alpenbote" folgendes Schriftstück: Ablehnung, Dank tt itt> Einladung! Es ist mir schon öfters gesagt worden, dass man hie und da mißbilligend davon spreche, dass ich bei Reorganisierung des löblichen Bürgercorps auf Gegenstände des aufgelösten Schützencorps Anspruch mache. Dieser Vorwurf ist mit so unwahrer, als jedermann weiß, zu welchen großen Opfern ich mich persönlich bereit erklärt und mir cs zum Grundsätze gemacht habe, bei der im Zuge begriffenen Reorgani­ sierung außerhalb des Corpskreises Niemand, ja nicht einmal die Stadtgcmeinde ins Mitleid zu ziehen. Wahr ist nur das Eine, dass ich die löbliche Stadtgemeinde- Vorstehung in Steyr ersucht habe, die in ihrer Aufbewahrung befind­ lichen Armierungs-Gegenstände für das löbliche Bürgercorps an den Herrn Corps-Magazineur Josef Mitter gefälligst ausfolgen lassen zu wollen.

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