Chronik des Bürger-Corps der Stadt Steyr

57 worden, und ohne Noth, die hier nicht vorhanden, durch neue ersetzt sein wollen. Es würde jedoch, wenn dem Bürgercorps ein bloß geduldeter, beschränkter und nicht ehrenvoller Fortbestand gesichert würde, nach den gesetzlich erflossenen Bestimmungen über Existenz der Nationalgarden die Commune mit nicht zu erschwingenden Geldanforderungeu bedrängt. Ein Eingriff in die Freiheit aber ist es, die einzelnen Stadt­ bewohner in ihrer Wahl zu behemmen, in die alte oder neue Garde einzutreten. Jene müsste durch eine solche Beschränkung sich um so mehr verletzt fühlen, als nur sie es war, welche bei den letzten Feuersbrünsten in den Jahren 1824, 1833 und 1842 und bei allen Anlässen gesinnungstüchtig ihre Aufgabe erfüllt hat, und in ihr würden alle zahlreichen Sympathien verletzt, welche es in Publico für sich hat, da es als ein wohlthätiger Verein zugleich die Unter­ stützung und Beerdigung armer Mitbürger in seinem Zwecke hat. Hierin liegt auch eine Ursache, warum cs nicht angehen dürfte, dessen Verband ohne Widerstand und Störung der Ruhe dieser Stadt auf­ zulösen, umzugießen und zu verschmelzen. All' diese Eifersüchteleien, welche zunächst nur in den ver­ schiedenen Röcken liegen, werden zweifelsohne aufhören, wenn die Regierung ohne Halbheit klar und bündig erklärt, dass die bisher bestandenen Bürgercorps als solche fortzubestehen haben, in ihrer Verfassung aufrecht erhalten bleiben, Theile der allgemeinen Volks­ wehre oder Nationalgarde bilden, und darum Jedermann freistehe, je nach seiner Wahl in jene oder diese einzutreten Gefalle es demnach Euer Excellenz in diesem Sinne bei dem nächsten Reichstage ihre Anträge zu stellen, inmittelst aber zur Be­ schwichtigung der Mißverständnisse hier in selbem Ihre Resolution herabgelangen zu lassen." Steyr, den 16. Juni 1848. So die Denkschrift. Unterschrieben war selbe von Major Bub erl, Hauptmann Dr. Schellmann, Hauptmann Gaffl, Hauptmann Anton Mein dl, Adjutant Anton Haller, Lieutenant Roman v. Jäger, Oberlieutenant Karl Gvppl, Führer Karl Kupetzius, Corporal Anton Gemböck, Gemeiner Ferdinand Edelbauer, Gemeiner Johann Bichler, die drei Letzteren mit dem Beisatze „und Mitglied des Verwaltungsrathes". Diese Eingabe des Bürgercorps an das Ministerium des Innern „um Gewährleistung seines Bestandes, seiner Verfassung und des Rechtes zur Aufnahme neu sich meldender Glieder" wurde von demselben nach 8 Tagen, am 24. Juni, mit dem Bescheide zurückgesendet: „Dieses Gesuch

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