Chronik des Bürger-Corps der Stadt Steyr

30 der rechtmäßigen Justiz- und politischen Behörde, sowohl rlicksichtlich seiner militärischen Verhältnisse untergeben ist, so ergibt sich hieraus, dass hier »nr von den militärischen Vorgesetzten die Rede fei. § 17. Die Gleichheit der Bürger unter sich höret auf, sobald sic im Kleide der Ehre unter Waffen stehen. Ihr Auge muss an ihren Vorgesetzten nicht den Mitbürger als Civilisten sehen, das Herz und der Verstand muss sich hier den militärischen Vorgesetzten denken, und wenn dieser Befehle gibt, die­ selben respectieren. 8 18 Die Verbindlichkeit des Bürgersoldatens, die Befehle seines militärischen Vorgesetzten in Dienstsachen zu befolgen, entspringt aus der strengsten Pflicht der Gesetzbefolgnng; denn der militärisch Vorgesetzte führet nur ans, was das Gesetz vorschreibt und was ihm von dem Magistrate, als der rechtmäßigen Obrigkeit, welcher jeder Bürger wegen des Dienstes sowohl, als außer dem­ selben zu gehorchen verbunden ist, auszuführen aufgetragen wird. Er ist eigentlich der Vollstrecker eines obrigkeitlichen Auftrages und in dieser Eigenschaft gebürt ihm unbedingter Gehorsam seines Untergeordneten. § 19. Hieraus folget, dass jedes Mitglied des Bürgercorps verbunden fei, dem ihm kundgemachten Befehle seines militärischen Vorgesetzten unbedingt Folge zu leisten. § 20. c) Die Uniform des Stadt Steyr'schen Bürgersoldaten ist von mohren- granem Tuche mit kornblnmenblanen Aufschlägen und Vorschüssen, dann gelben Knöpfen. Der Schnitt ist der eines einmal geknöpften zurückfallenden Frackes, Hose von gleichem Tuche und Vorschüssen und Stiesel. — Er trägt einen Grcnadicrhut mit blauem Federbnsch, wovon die des Unteroffieiers mit hän­ genden und die des Gemeinen mit anfrechtstehcnden Federn sind, dann Epau­ lettes von gelber Wolle beim Gemeinen, Seide bei den Unter- und von Gold bei den Obcrofficieren. Die Halsbinde ist ein schwarzscidenes Tuch mit weißem Unterbindtuche Man darf sich nur gelblederner Handschuhe bedienen. Die Herren Unterofficiere unterscheiden sich durch goldene Lietzen am Kragen und Aufschlägen, von welcheni der Corpora! eine und der Feldwebel zwei trägt, dann durch Portepees und Quasten von roth und gelber Seide — Die Herren Officiere tragen sie von Gold. — Die Herren Stabsofficiere haben bei diesen Ehrenzeichen noch roth und goldene Kuppeln und goldbortierte Hüte. § 21 . Die Uniform muss vor jeder Dienstleistung, besonders bei Paraden, vom Staube und Flecken gereinigt und nach selben in einem reinlichen, trockenen Behältnisse verwahrt werden.

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