Chronik des Bürger-Corps der Stadt Steyr

26 1830 Kreishauptmann u. Dornfeld richtete an den Bürgermeister Reisser folgenden Erlass vom 19. Jänner 1827: „Vermög höchsten Hofkanzlei-Decretes vom 14. December 1826 dürfen: a)zu dem Bürgercorps keine Individuen angenommen werden, welche zum Militärdienst vorgemerkt oder für die Landwehr bestimmt sind. Ii) muss halbjährig der Standcsrapport und Ausweis über den Zuwachs und Abgang des Corps vor dem Magistrate an das Kreisamt ab- gegcbeu werden. c) müssen die Vorschläge zur Besetzung der Officicrsstellen bei dem Bürgercorps der Genehmigung des Kreisamtcs unterzogen werden. Schon im Jahre 1826 wurden in einer allerhöchsten Entschließung vom 13. Dezember d. I. die Grundsätze festgestellt, nach welchen sich das Bürgercorps zu benehmen hat. Nach diesen ist cs die Bestimmung und die Pflicht des Bürgercorps, die Ruhe und Ordnung im Innern zu handhaben, im Abgänge von Garnisonen die Bedeckung von Ärarial-Transporten zu besorgen und bei den höchsten Festen des Staates und der Kirche mit­ zuwirken. Diesem gemäß dürfen die Bürgercorps in der Regel nur ausrücken: a) bei den Geburts- und Namenstagen des regierenden Kaisers; b) bei den Frohnleichnams- und anderen hohen Kirchenfesten; c) bei Begräbnis der verstorbenen Mitglieder, und (1) bei Begräbnis verstorbener k. k. Officiere, im Falle cs verlangt wird, und keine Militärabtheilung zur Ausrückung im Loco ist. Seit dieser Zeit hat auch das Bürgercorps die Grabwache in der Charwoche besorgt, ein mit vielen Beschwernissen verbundener Dienst. Mittlerweile war das Bürgercorps in seiner Mitgliederzahl bis auf eilte schwache Compagnie zurückgegangen und konnte kaum mehr die Functionen bei den Frohnleichnams-Processioncn verrichten, so dass die Regierung sich ins Mittel legte und den Bürgermeister Reisser anst forderte, die jungen Leute, welche noch nicht dem Corps angehörten, zum Eintritte in dasselbe zu animieren, somit das Corps wieder in den vorigen Stand zu setzen und zu ergänzen. Bürgermeister Reisser kam diesen Wünschen des k. k. Kreisamtes mit Erfolg nach, berief die jungen Bürger von Steyr zusammen, hielt am 9. Mai 1830 einen Vortrag über die Bedeutung des Bürger­ corps und begeisterte sie dermaßen, dass das Bürgercorps sich Wieder­ aus 110 Mann Infanterie und 12 Mann Artillerie hob und das nach­ folgende Reglement vereinbart wurde:

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