Chronik des Bürger-Corps der Stadt Steyr

164 sondern gab derselben neue Privilegien noch bei. Im Jahre 1880 werden cs nun 500 Jahre, dass sich der Bestand der Steyrer Bürger- garde geschichtlich nachweisen lässt; demgemäß wurde in der General- Versammlung obigen Bürgercorps am 12. Juni l. I. der einstimmige Beschluss gefasst, im Monate August 1880 den fünfhundertjährigen Bestand der Steyrer Bürgcrgardc festlich zu begehen und bittet hiezu das gehorsamst gefertigte Commando ein hohes k. k. Landesvertheidignngs- Ministcrium um die hohe Erlaubnis zur Führung des Reichs-Adlers auf der Corpsfahne. Ferner erlaubt sich in tiefer Ehrfurcht der Ge­ fertigte im Namen des Bürgercorps zu bitten, zu diesem seltenen Feste von den bestehenden Bürgergardcn in den k. k. österreichischen Staaten Deputationen mit Seitengewehr bewaffnet laden zu dürfen. Mit dem Bürgercorps wird dem Vernehmen nach die Stadtgemeinde Steyr ihr OOOjühriges Bestehen feiern und wird sich somit dieses Fest zu einem großen loyalen und patriotischen Feste gestalten. Steyr, am 16. Juni 1879. Für das Bürgercorps: Der Commandant Franz Bichler." Mit Erlass der ob.-öst. Statthaltcrei vom 12. October wurde dem Bürgercorps angezeigt, „dass Se. k. u. k. apostolische Majestät mit aller­ höchster Entschließung vom 26. September dem Bürgercorps zu Steyr die Führung des Reichs-Adlers in der Corpsfahne unter der Beschränkung allergnädigst bewillige, dass die neue Corpsfahnc sich von den Fahnen des stehenden Heeres und der Landwehr hinsichtlich der Dimensionen des Doppeladlers, der Farbe des Fahnenstoffes und der Fahnenstange merklich unterscheide." Gleichzeitig wurde in dieser Zuschrift der Gemeindc-Vor- stehnng in Folge Erlasses des hohen k. k. Landcsverthcidigungs-Mini- sterillins vom 30. September bemerkt, „dass die oben citierte allerhöchste Entschließung in den 1875 genehmigten Statuten des Bürgercorps cut- sprechend ersichtlich zu machen ist, weshalb das Commando um Geneh­ migung in den vorgeschriebenen Anhängen zu seinen Statuten ehestens einzuschreiten haben wird." Nachdem die allerhöchste Bewilligung zur Ausstattung der Fahne mit dem Doppeladler erftoffen war, wurde in der Ausschuss-Sitzung vom 23. November Form, Farbe und Ausstattung der neu anzuschaffenden Fahne festgesetzt. Als Grundfarbe der Fahne wurde gelb angenommen mit schwarzer 15 Centimeter breiter Zickzackbordur, u. z. wird dieselbe im ganzen Felde 170 Centimeter lang und 150 Centimeter breit sein. Die Fahnenstange wird schwarz-gelb, soweit der Stoff reicht, der untere Theil weiß-grün zum Abschrauben, die Lanze durchbrochen, in bereit Mitte erscheint das Wappen der l. f. Stadt Steyr, der Panther. Der Fahnenrand wird eingefasst mit 8 Centimeter laugen echten Goldfransen.

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