Chronik des Bürger-Corps der Stadt Steyr

132 Schon anfangs des Jahres 1809 richtete das Bürgercorps von Graz, welches die Führung übernommen hatte, an das hohe f. k. Ministerium für Landesvertheidigung und öffentliche Sicherheit eine Petition, dasselbe möge „die geeigneten Beschlüsse veranlassen, unter welchen Modalitäten es den landwehrpflichtigen Bürgern und wahlberechtigten Angehörigen der Stadt Graz gestattet sein soll, ihren Wehrpflichten int Grazer Bürgercorps Genüge zu leisten", und lud die übrigen größeren Bürger­ corps ein, sich ihrem Schritte anzuschließen. Außerdem entwarf das Grazer Bürgercorps „Grundzüge zur Reorganisierung der im Kaiser­ staate Österreich-Ungarn bestehenden Bürgcrcorps " In einer Versammlung der Abgeordneten der Bürgercorps von Graz, Wiener-Neustadt, Wels, Warasdin, Steyr und Znaim zu Wiener- Neustadt, an welcher sich von Seite des Steyrer Bürgercorps Hauptmann Land sied l und Lieutenant R op elato betheiligten, wurde das Grazer Programm angenommen und die allfälligen Veränderungen dem Wiener Bürgercorpstag vorbehalten. Das Steyrer Bürgercorps beschloss in einer Hauptversammlung am 21 . Februar 1869 unter dem Vorsitze des Jnterims-Commandante» Gustav Gschaider eine ähnliche Eingabe, wie sie das Grazer Bürger­ corps bereits eingereicht, an das hohe Ministerium zu richten. „Aber der Geist der neuesten Zeit", hieß es in dieser Petition, „welcher seit dem jüngsten Prenßenkriege zum längstgeahnten Durchbruche gekommen ist, hat durch ganz Europa und so auch in unserem Österreich das Princip der allgemeinen Wehrpflicht proclamiert, und es ent­ steht nun nicht blos für die Bürgerwehre von Steyr, sondern auch für jene so vieler anderer hochberühmter und hochverdienter Städte die Lebensfrage, sind die Bürgerwehren gegenüber der allge­ meinen Wehrpflicht unnütz und unwirksam, also zur Auf­ hebung reif geworden, — oder lässt sich diese uralte und oft erprobte Institution gerade int Interesse der allge­ meinen Wehrpflicht verwerten und im Geiste der Neuzeit reorganisieren? Schließlich wird die Bitte an das hohe Ministerium gestellt: „Hochdasselbe geruhe, mit seiner gewohnten Einsicht die Frage in Überlegung zu ziehen und zu entscheiden, ob und unter welchen Moda­ litäten es thunlicher wäre, den landwehrpflichtigen Angehörigen der Stadt Steyr die Erfüllung ihrer Landwehrpflicht int Steyrer Bürgercorps zu ermöglichen?" Die Antwort des Landesvertheidigungs - Ministers war bald er- flossen. Am 2 . April berichtete das Grazer Bürgercorps nach Steyr, derselbe habe im Einvernehmen mit dem k. k. Reichskriegsministerium

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