Chronik des Bürger-Corps der Stadt Steyr

128 zur äußeren Bewachung der f. k. Strafanstalt Garsten sogleich dahin abgesendet werde. Die Bürgergarde wurde mit dem Ausdrucke des Dankes für die geleisteten ersprießlichen Dienste seitens der f. k. Ober- staatsanwaltschaft von ihrer Dienstleistung wieder enthoben und die Gemeindevorstehung Steyr stattete mit Note vom 13. August ebenfalls der Bürgerwehre „für ihre Opferwilligkeit und bewährten Patriotismus" den Dank ab. Diese Schriftstücke wurden in einem besonderen Tagesbefehle vom Jnterims-Commandanten dem Bürgercorps mitgetheilt. Das Geburtsfest Sr. Majestät des Kaisers wurde wie all­ jährlich am 18. August mit feierlichem Hochamte abgehalten, und trotz der herrschenden trüben Stimmung wurde zur Feier des kaiserlichen Geburtsfcstes am Sonntag den 19. August eine musikalische Soiree von der Bürgercorps-Capelle mit den an diesem Tage üblichen Toasten ab­ gehalten. Es wurden zwar keine glänzenden Reden gehalten, dafür aber ans Veranlassung des Bürgercorps-Commandos 43 verwundete Soldaten mit Braten, Bier, Wein und Brod bewirtet und mit Cigarren beschenkt. Die fröhliche Stimmung der braven Krieger wirkte auch erheiternd ans die zahlreich anwesende Versammlung. Mit Erlass vom 24. November 1866 an den Bürgermeister wurde von Sr. Excellenz dein Herrn Justizminister dem Bürgercorps folgende A n e r k e n n u n g ausgesprochen: „Als die letzten Kriegsereignisse den Abzug der Militärwache ans der Strafanstalt in Garsten zur Folge hatten und es dringend geboten war, insbesondere in Berücksichtigung der schwierigen, die öffentliche Sicherheit berührenden Verhältnisse für eine allen Even­ tualitäten genügende Bewachung der Strafanstalt eine anderweitige Vorsorge zu treffen, habe ich mit wahrer Genugthnnng von dem werkthätigen Patriotismus Act genommen, welcher sich in der Bereit­ willigkeit kundgab, mit welcher das löbliche Bürgercorps seine Dienste zur Übernahme der äußeren Bewachung der genannten Strafanstalt ans das Zuvorkommendste der Regierung angeboten hat. Hiedurch, sowie durch die Hingebung, mit welcher das löbliche Bürgereorps die ihm vertrauensvoll übertragene Aufgabe erfolgreich erfüllte, wurde der Regierung die Möglichkeit geboten, wenigstens theilweise von anderweitigen, den ohnedies bedrängten Staatsschatz belastenden Maßnahmen abzustehen. Indem ich mich gedrängt fühle, Euer Wohlgeboren für die in dieser Angelegenheit dein Interesse der Staatsregiernng gewidmete Einflussnahme meine vollste Anerkennung liitb den wärmsten Dank zu

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