Chronik des Bürger-Corps der Stadt Steyr

121 9 Uhr früh, stellte sich das Bürgercorps am Stadtplatze auf und ver­ herrlichte die Feier. Der „Alpenbote" vom 19. Mai brachte folgenden „Öffent­ lichen Dank": „Das löbliche Bürgercprps Steyr's hat durch sein Ausrücken zu meiner Beeidigungs-Feier als Bürgermeister dieser Stadt, sowie die Bürgercorps-Mnsikcapelle durch ihre exacten musikalischen Leistungen am Vorabende und am Feste selbst, besonders während des Festmahles, nicht nur zur Hebung der Feierlichkeit Großes beigetragen, sondern auch mir einen wiederholten nnd umfassenden Beweis von Achtung und Zuneigung gegeben. Ich finde mich deshalb verpflichtet, dem verehrten Herrn Corps- Commandanten, Major Josef Werndl, dem ganzen löblichen Officierscorps, dem Herrn Capellmeister mit seiner Capelle und s ä IN IN t l i ch c it Herren Garden meinen herzlichen Dank hiermit öffentlich kund zu geben. Steyr, am 17. Mai 1864. Dr. Jakob Kompaß, Bürgermeister." Im October d. I. wurde dem gewesenen Bürgermeister Anton Haller ein schön ausgestattetes Diplom als Ehrenmitglied der Bürgergarde überreicht. Am Vorabende des Na mens festes Sr. Majestät des Kaisers, am 3. October, war Festvorstellung int Theater nnd auch die Mitwirkung der Mnsikcapelle des Bürgercorps ans den Theater­ zetteln angekündigt. Kurz vor Beginn der Vorstellung wurde aber diese Musik abgesagt. Diese Angelegenheit gab dem Leiter des k. k. Bezirks­ amtes Veranlassung, sich in einer Note an das Bürgercorps-Commaiido um Aufklärung darüber zu wenden. Seitens des Continandos wurde sogleich die strengste Untersuchung des bedauerlichen Vorfalles angeordnet nnd nachgewiesen, dass die Ursache die Beurlaubung von 2 Mann, weiters aber die unrechtmäßige Absentierung von 3 Mann Musikern es gewesen sei, ersten Stimmen, ohne welche der Capellmeister nicht spielen lassen konnte. Außerdem lag aber eine Verkettung von Umständen vor, die es machte, dass der Theaterdirector hievon erst mit s/4 6 Uhr abends erfuhr, nnd der Com­ mandant von dem Vorfalle nicht verständigt wurde. „Die bereits gepflogene Untersuchung hat zur Folge", heißt es in dem an das k. k. Bezirksamt am 14. October erstatteten Berichte, „dass beut Capellmeister der ernsteste Verweis wegen Verabsäumung seiner Pflicht zukam. Indem das Commando das tiefste Bedauern über dieses unliebsame Vorkommnis auszudrücken sich erlaubt, zugleich aber auch

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