Chronik des Bürger-Corps der Stadt Steyr

103 Beseelt von patriotischem Eifer und Anhänglichkeit an das Aller­ höchste Kaiserhaus, ergeben der kaiserlichen Regierung int Sinne der hohen Reichs- und Landesverfassung, hat das Bürgercorps bei allen An­ lässen zur Verherrlichung der höchsten Feste des Staates und der Kirche mitgewirkt und ist in allen Zeiten für Ordnung und Ruhe gesinnungs­ tüchtig eingeschritten, ein Ehrcnzeugnis, wie es ihm nicht nur seine Gemeindevertretung, sondern alle Behörden bis hinauf zu dem hohen Ministerium des Staates, der Polizei und des Krieges gegeben haben. Das Bürgercorps der Kreisstadt Steyr, eines der ältesten und größten des Landes, feiert am 7. September b. I. sein höchstes Fest: Das Fest der Fahnenweihe! Wird es hiebei isoliert bleiben? Werdcit hiezu die benachbarten Bürgercorps und die Freunde einer wohlorganisierten Bürgerwehr erscheinen? Wir hoffen es, denn dem Vernehmen nach werden in den nächsten Tagen diesfalls zahlreiche Ein­ ladungen ergehen, nachdem das hohe Staatsministerium gesagt hat, „dass gegen die Abhaltung der beabsichtigten feierlichen Fahnenweihe bei dem uniformierten Bürgercorps in Steyr kein Anstand obwaltet". Das Bürgercorps-Commando hatte sich vielfach bemüht, die ihr abgenommenen Kanonen wieder zu erlangen. Die Mühe war bisher eine vergebene gewesen. Nun wandte sich der Bürgercorps-Commandant Herr Josef Werndl neuerdings im Jahre 1862 an die hohe k. k. Statthalterei mit der Bitte, dem Corps die abgenommenen Kanonen wieder zurück zu geben, worauf folgende Erledigung dieses Ansuchens seitens der k. k. Statt­ halterei durch den Bürgermeister erfolgte: Das hohe k. k. Statthalterei-Präsidium hat mit Erlass vom 11. präc. 13. August d. I., Z. 4001 Pr., folgendes hieher bekanntgegeben: „Über das mit Bericht vorgelegte Einschreiten des Commandanten des uniformsten Bürgercorps Major Herrn Josef Werndl um Zu­ rückstellung der im Jahre 1852 abgelieferten städtischen Kanonen hat sich das k. k. Statthalterei-Präsidium, nachdem laut Mittheilung des k. k. Zeugs-Artillerie-Filial-Posten-Commandos Linz die dahin abge­ lieferten Kanonen, 9 an der Zahl, an das genannte Commando um die Auskunft gewendet, ob die erwähnten Geschütze noch vorhanden sind und wo sich dieselben in Aufbewahrung befinden. Hierüber hat das k. k. Zeugs-Artillerie-Commando Nr. 1 in Wien mit Note vom 6. l. Mts., Z. 4432 anher eröffnet, dass die von der Stadt Steyr abgelieferten 9 Stück eisernen Kanonenrohre in Folge General-Artillerie-Directions-Verordnnng vom 29. Mai 1853, Z. 971, der Kassierung zugeführt, und das gewonnene Material im Licitationswegc an Private veräußert worden ist.

RkJQdWJsaXNoZXIy MjQ4MjI2