Chronik des Bürger-Corps der Stadt Steyr

101 Bürgergarde ist tapfer erstens in der Liebe, Verehrung und Treue für Kaiser und Vaterland; zweitens in der Anhänglichkeit an die Reichsverfassnng, und drittens in der Darlegung des Dankes für seine Freunde und Gönner. Nicht die Größe der Gabe allein, sondern die herzliche Weise, mit welcher sie gespendet wurde, ist es, was uns alle zu dieser Dankes- äußeruug bestimmt, und darum nenne ich diesen Toast den Dankes­ toast der Steyrer Bürgergarde und rufe: Es lebe dreimal hoch unser verehrter Gönner und Freund, Herr Josef Zeilinger aus Wien! Hoch! hoch! hoch!" Am Montag den 30. Juni hatten die Chargen des Bürgercorps im Gasthause „zum goldenen Pflug" eine Besprechung in Angelegenheit des Fahnen weihefestes, in welcher festgestellt wurde, dass die kirch­ liche Weihe Sonntag den 7. September Vormittag am Stadtplatze ab­ gehalten, und zur Leitung der ganzen Angelegenheit ein Fcstcomite unter dem Vorsitze des Herrn Bürgermajors bestellt werden wird. Herr Major Werndl hatte das Bestreben, die Bürgercorpsmusik zu heben, und veröffentlichte im Juli des Jahres 1862 folgende K u n dmach u n g. Der Unterzeichnete beabsichtigt, die Musikcapelle des hiesigen Bürgercorps angemessen zu vergrößern und nimmt zu diesem Ende vor Allem solche Arbeiter in seine Fabriksdienste ans, welche mit den unten angeführten Instrumenten hinlänglich vertraut sind. Denselben wird eine dauernde Bedienstung, theils als Feuer­ arbeiter, theils in anderen leicht eigen zu machenden Beschäftigungen bei seinen verschiedenen Bohr-, Hobel- und Dreh-Maschinen ic. rc., und da die Arbeit nach dem Stücke bezahlt wird, nach Verhältnis ihres eigenen Fleißes ein wöchentlicher Verdienst von 6 bis 10 fl. öst. W. und darüber zugesichert. Folgende Instrumente sollten bei der hiesigen Musikcapelle wenig­ stens 4- und wenn möglich 6fach besetzt werden: a) das Flügelhorn, b) das Piston, c) der Bombardon, d) das Althorn, e) die Solotrompete und f) die Clarinette. Die hierauf reflectierenden Arbeiter, gleichviel aus welchem Kron- lande des Kaiserstaatcs, werden hiermit eingeladen, binnen 14 Tagen vom Tage der Einrückung dieser Kundmachung die schriftliche Anzeige an den Unterzeichneten gelangen zu lassen und mit der Erklärung der Geneigtheit des baldigen Dienstantrittes das Zeugnis ihrer Ge­ meindevorstehung über ihren anständigen Lebenswandel, Alter und Angabe des Instrumentes, welches sie spielen, so wie ihre genaue

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