Zur Chronik der bürgerlichen Brauerei Steyr

Gesellschaftsvertrag. § 1. Firma der Gesellschaft. Die endesgefertigten Aktionäre der Aktiengesellschaft „Bürger¬ liche Aktienbrauerei in Steyr vereinbaren hiemit auf Grund des Beschlusses der Generalversammlung dieser Gesellschaft vom 28. Jänner 1918 die Umwandlung der vorgenannten Aktiengesell¬ schaft in eine auf die Bestimmungen des Gesetzes vom 6. März 1906, R.=G.=Bl. Nr. 58, gegründete Gesellschaft mit beschränkter Haftung, welche die Firma „Bürgerliche Brauerei Steyr, Gesell¬ schaft mit beschränkter Haftung“ führen wird. § 2. Sitz der Gesellschaft. Der Sitz der Gesellschaft ist Steyr. § 3. Zweck der Gesellschaft. Gegenstand und Zweck der Gesellschaft ist a) die Durchführung des im § 1 dieser Statuten bekundeten Um¬ wandlungsbeschlusses, Fortsetzung des dermalen von der Aktiengesellschaft „Bürgerliche Aktienbrauerei in Steyr“ be¬ zweckten und ausgeübten Geschäftsbetriebes, daher auch der Fortbetrieb des von dieser Gesellschaft betriebenen Brauerei¬ unternehmens samt Märzenkeller, Bierdepots und Restau¬ ration, ferner die Erwerbung und der Betrieb oder auch die Pachtung anderer Gastwirtsgeschäfte und Restaurationen, ins¬ besondere von Konzessionen zum Bierausschank, sowie die Ver¬ pachtung derselben:

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