Zur Chronik der bürgerlichen Brauerei Steyr

- 8 - nur mehr eine Andeutung enthalten in der Bestimmung, daß bei einem Absatz von mehr als 13.000 hl eine Herabsetzung der Pro¬ vision eintritt. In Übrigen konnten ja die Verbesserungen alle auf Vertragsdauer durchgesetzt werden, also ohne Beschränkung auf Krisendauer. Nach Berechnungen, welche von den Betrieben angestellt wurden, wird nach der neuen Vertragslage bei Enns derzeit gerade knapp die Deckung der Geschäftsunkosten restlos möglich sein, während bei Steyr nicht nur die Geschäftsunkosten gedeckt sein werden, sondern auch Abschreibungen vorgenommen werden können. Ein Über¬ blick über die Entwicklung der nächsten Jahre ist heute inso¬ ferne schon möglich, als an Personalkosten die Ersparungen der nächsten Zukunft bereits jetzt geschätzt werden können. Wenn man diese Ersparungen berücksichtigt, so kann gesagt werden, daß für die Zukunft mit der Vermeidung jeden Verlustes und mit der Vor¬ nahme von angemessenen Abschreibungen gerechnet werden kann. Die Rückwirkung auf die Ennser Teilhabergesellschaft wird darin bestehen, daß hoffentlich in absehbarer Zeit Enns für die Schuld an die Teilhaberschaft wiederum Zinsen zahlen kann und daß voraussichtlich Steyr die Dividendenzahlung wieder aufnehmen kann. Dies alles in Verbindung mit dem günstigen Erträgnis der Aktien der Oesterreichischen Brau A.G. lässt für die Ennser Teilhabergesellschaft erwarten, daß diese doch in absehbarer Zeit wieder in die Lage kommen wird, an ihre Gesellschafter ein Erträgnis auszuzahlen. Linz, im Oktober 1937 Dr. Hermann Beurle

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