- 3 - ereibetriebe von Enns und Steyr schon durch die Kriegsverhältnisse zum Eingehen verurteilt waren und nach Aufhören der Kriegswirtschaft eine Verwertung von Braukontingenten nicht mehr möglich gewesen wäre. Es kam auf diese Weise ein großes Vertragswerk in den Jahren 1916 und 1917 zustande, auf dessen Einzelheiten hier nicht näher ein¬ gegangen werden soll. Das Ergebnis dieser Verträge ist folgenden: Es wurden die Braukontingente von Enns und Steyr an die damalige Wieselburger Aktien-Brauerei vormals K. Bartenstein, heute Betrieb Wieselburg“ der Osterreichischen Brau A.G., im Folgenden nur "Wie¬ selburg“ genannt, übertragen. Als Gegenleistung erhielten Enns und Steyr in verschiedener Aufteilung Aktien der Wieselburger Aktien¬ brauerei, Bargeldbeträge und schließlich die Depotverträge, welche die Grundlagen des weiteren Geschäftsbetriebes für Enns und Steyr wurden. Der Aktienbesitz wurde an die damals gegründete Vereinigung der Teilhaber an der Ennser Brauerei R. Gruber & M. Lehner, Gesellschaft m.b.H." (im Folgenden kurz „Ennser Teilhabergesellschaft“ genannt übertragen, welche offene Gesellschafterin der Kommanditgesellschaft R. Gruber & M. Lehner wurde und gleichzeitig eine den erworbenen Aktien der Bürgerlichen Aktienbrauerei Steyr nach deren Umwandlung in eine Gesellschaft m.b.H. - entsprechende Stammeinlage bei der "Bürgerlichen Brauerei Steyr Gesellschaft m.b.H." übernahm. So ent¬ stand vor zwanzig Jahren das Rechtsverhältnis zwischen Enns und Steyr, welches in seinen Grundzügen unverändert erhalten geblieben ist. Der Übersicht wegen sei nochmals dieses Verhältnis zusammen¬ fassend dargestellt wie folgt: Die Ennser Teilhabergesellschaft war Großaktionärin von Wieselburg, offene Gesellschafterin von Enns, Gesellschafterin von Steyr. Die Beteiligung an Wieselburg wurde in der Folge in eine Beteiligung an derosterreichischen Brau A.G. umgewandelt und die seinerzeit er¬ worbenen Wieselburger Aktien bildeten also den Grundstock und Aus¬ gangspunkt des Besitzes an Aktien der Osterreichischen Brau A.G. Durch Ausübung von Bezugsrechten wurde der Besitz sehr wesentlich vermehrt, andererseits erfolgten gelegentlich auch Verkäufe.
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