fixieren den Wortgottesdienst, der Altar ist der Ort der wichtigsten Handlung. Dabei muß der Aitarraum groß genug sein, um Prozessionen zur Verlesung des Evan geliums zu gestatten. Es geht nur um den einen Altar, der Opferaltar und Tisch des Herrn ist und nur um ein Weniges über den Altarraum zu erhöhen ist. Der Umgang, das Suppedaneum, dient einer würdigen Inzensierung, wie auch der Möglichkeit einer Konzelebration. Die ge ringe Erhöhung muß gerade der Sicht der Gemeinde auf den Altar genügen und kommt wieder dem Blick auf die Session zugute, wenn sich diese im rückwärtigen Teil des Altarraumes befindet. Der Altar steht frei im Raum, als eigentliche Mitte, die bei der axialen Ordnung der alten Kirchen auch geometrische Mitte sein muß. Man muß am neuen Altar zum Volk zelebrieren können; wegen der besseren Sicht ist er von allem Beiwerk zu reinigen. Die Leuchter und das Aitarkreuz können neben dem Altar Aufsteilung finden. Die alten Vorschriften für den Fixaftor wurden übrigens wieder eingeschärft. Es ist ein leuchtend, daß ungute Verdoppelungen vermieden wer den sollen, die durch die Errichtung eines derartigen Voiksaltares in kurzem Abstand vor einem zu verbleiben den Retdbelaltar entstehen. Auch Verdoppeiiungen von Bildwerken und Heiligenfiguren sind sinnlos und ver wirrend. Wo zusätzliche Altäre wegen Ihrer künstlerischen Bedeutung und Aussage erhalten bleiben — und das werden in den meisten Fällen nicht nur der Hochaltar, sondern auch die Seitenaltäre in nächster Nähe des Volksaltares sein — sollte man diese in ihrer Gesamt gestalt erhalten, well zum Beispiel nur das Entfernen einer Mensa bei der Gestaltung eines neuen Sockels neue Probleme stellt, die der Handwerker heute nicht mehr lösen konn und für den Plastiker eine Zumutung sind. Die Gestaltung der Mensa des neuen vorgezogenen Älteres wie die Schaffung der anderen liturgischen Orte im Aitarraum ist großer künstlerischer Auftrag genug. Wir wollen hier nicht, wie Rudolf Schwarz sich einmal aus gedrückt hat, mit „küsterhafter Beflissenheit" Stufen ordnungen und Altarmaße empfehlen. Aber wir können feststellen, daß der für die neue Liturgie geforderte Altar keine übermäßige Breite benötigt und eher eine gedrun gene Rechteckform verlangt, die sich interessanterweise in genau entsprechenden Proportionen vielfach an goti schen Altären findet, die im Zuge von Neuordnungen aus der Brettelgotikverkleidung herausgeschält werden. Größte Bedeutung haben die Verfügungen der Instructio über den Tabernakeiort gewonnen: Er kann wie früher in der Mitte des Hochaltares sein (wo er freilich auch in einer niedrigen, unauffälligen Form für die Zelebration zum Volk immer ein Hindernis darstellt) oder auf einem besonders ausgezeichneten Nebenaltar. Mit Erlaubnis des Bischofs ist die Aufbewahrung der hi. Eucharistie aber auch „an einer andern wirklich vornehmen und würdig hergerichteten Stelle in der Kirche zulässig." Somit kom men neue Lösungen von Sakramentshäuschen und -nischen in Frage, die nicht allzu weit vom Hauptaltar entfernt und auch für Anbetung und Verehrung außerhalb der Meßfeier leicht zugänglich sind. Es versteht sich von selbst, daß gerade für den Ambo, der weniger Kanzel als Buchständer ist, die Sicht- und Hörbarkeit des Vor tragenden wichtig ist. Aber auch der Prediger muß von diesem einen Punkt aus die gesamte Gemeinde über blicken können. Hier muß auch ein Wort über die vor handenen alten Kanzeln eingeflochten werden, die sich zwar sehr selten als Verkündigungsort im Wortgottes dienst eignen, die ober doch für viele Predigtanlässe eine sinnvolle Verwendung finden können. Es gibt alte Kirchenräume, in denen der Prediger nur von der Kanzel aus die gesamte Gemeinde überblicken kann, besonders in Räumen, die durch spätere Emporeneinbauten in ihrem Gefüge verunklärt wurden, wo dann eben durch die Kanzel wenigstens für die Wortverkündigung ein ent sprechender Ausgleich geschaffen worden ist. Die Tiefen staffelung von Altar, Ambo und Session kann im Ver ein mit einer sinnvollen Stufenordnung besser als eine symmetrische Längs- oder Querordnung zu guter Span nung und Ausgewogenheit zwischen den liturgischen Orten führen, die durch die Zuordnung der Sakraments stelle noch weiter bereichert wird. Eine sehr wesentliche Nahtstelle der zwei sich ergänzen den Bereiche des neugeordneten Kirchenraumes ist der Ort der Kommunionspendung. Hier ist eine Trennung durch Chorschranken oder schließlich auch durch Kom munionschranken letztlich gegen den tieferen Sinn der Konstitution. Die Unterscheidung und Abgrenzung der Räume ist auch durch andere Mittel möglich, die nicht wie Absperrungen wirken. Es geht nun freilich nicht um das Niederreißen von bedeutenden künstlerischen Ausführun gen solcher Kommunionbänke, die ohnehin in der Minder zahl sind. Aber in vielen Fällen, in denen ohnehin die größte Raumnot im Aitarbereich herrscht, ist oft noch durch sehr minderwertige Kommunionbänke eine weitere Bedrängnis entstanden, in solchen Fällen führt die Be seitigung der Kommunionschranken schon zu einer fühl baren Erleichterung. Erst recht wird man in den Fällen einer durchgreifenden Neuordnung diese Frage sehr überlegen müssen, denn letztlich genügt eine Kommu nionstelle etwa an der Stirnseite des Altarvorraumes, wenn die heilige Kommunion stehend empfangen wird; wo sich diese Praxis eingeführt hat, ist der Vorgang ruhiger und die Prozession feierlicher geworden. Für die Gestaltung einer entsprechenden Taufstelle wer den in den folgenden Beispielen Anregungen enthalten sein, die zeigen, daß nicht nur diese, sondern auch alle anderen Fragen von Kirche zu Kirche sehr verschieden artig gestellt und beantwortet werden müssen. In einer allgemeinen Betrachtung können nur einige allgemeine Gesichtspunkte dargestellt werden. Sie bestätigen den Wandel, der schließlich auch in der Vergangenheit den Kirchenbau immer wieder neu orientiert hat. Man kann doch sagen, daß dieses konziliare Atemholen auf dem Gebiet der Kirchenkunst auch wieder nur in einer Zeit möglich war, in der durch die Reinigung der Luftwege, will sagen durch sinnvoile Kirchenrestaurierungen, schon vielfach das wesentliche Erbe freigelegt worden ist. Viel Vorarbeit für die Neuordnung ist dadurch schon geleistet, daß somit die Ordnung und Neuschöpfung der Funktions orte heute gewissermaßen die Krönung solcher Wiederhersteliungsarbeiten bedeuten kann. Nicht zuletzt muß auch auf die Verantwortung der kirchlichen Bauämter zu dieser Stunde hingewiesen werden, die aufgerufen sind, bei der Planung solcher Neuordnungen mitzuwirken, weil der Architektenauftrag einerseits zu wichtig ist, um dem Dilletantismus noch so Wohlgesinnter überlassen zu blei ben, und andererseits aber quantitativ mitunter zu gering fügig ist, um die Berufung eines Architekten in die ent legenste Ortschaft zu rechtfertigen. Aber erst die auf geschlossene und geduldige Zusammenarbeit mit den ausführenden Künstlern kann zu einer befriedigenden Lösung dieser großen Aufgaben führen.
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