bestehender alter Kirchen sehr weit gehen, die jetzt freilich nicht mehr für die staatliche Denkmalpflege, son dern für die kirchliche allein ein Gebot sind, dessen Ver antwortung bei den Ordinariaten liegt. Die Zeit, in der man sich bei kirchlichen Restaurierungsprogrammen auf die Sisyphusarbeit der staatlichen Denkmalämter ver lassen konnte, ist vorbei, man wird sich in jedem einzel nen Fall einer Kirchenrestaurierung die Frage stellen müssen, mit welchen Maßnahmen den Wünschen der Konstitution am besten Rechnung getragen wird. Es braucht wohl nicht besonders betont zu werden, daß die Antwort nur nach sehr gründlicher Prüfung jedes einzel nen Falles gegeben werden kann und daß der kirchliche Denkmalpfleger nicht nach einem Schema, sondern nach einem Leitbild beraten muß, das die liturgischen und die künstlerischen Forderungen der Konstitution und der Instructio zusammen sieht und dieses mit der jeweiligen Raumsituation konfrontiert. Die Einbindung einer neuen Einrichtung in einen alten Raum verlangt eine Einfühlung, die Kenntnis und Erfahrungen bei Beratung wie Neu planung erfordert. Aus diesem Grund ist diese Beratung durch den staatlichen und durch den kirchlichen Denkmal pfleger sowie eine ständige Fühlungnahme mit den Pla nern eine wichtige Vorbedingung. Verschiedene Provisoria von sogenannten Voiksaltären, die ohne Fühlungnahme mit diesen beratenden Stellen errichtet wurden, legen das beredteste Zeugnis für eine sehr gefährliche Bedenkenlosigkeit bei solchen Neueinrichtungen ab. Aus der Praxis des Bischöfiichen Ordinariates Linz darf ich darauf hinweisen, daß Dauerlösungen im Altarbereich nicht nur vom Diözesankunstrat, sondern auch vom diözesanen Liturgierat angeregt und überprüft werden, und daß in alien diesen Fällen auf eine sehr genaue grundrißliche und photographische Dokumentation des vorhandenen und des künftigen Bestandes Wert gelegt wird. Das Zusammenwirken mit dem staatlichen Denkmalpfleger sowie mit dem Seelsorger bzw. mit dem Kirchenrektor bietet schließlich die Möglichkeit, auch andere denkmalpflegerische Probleme gründlicher anzugehen, weil sich die Arbeit mehr und mehr vom grünen Tisch in den zur Debatte stehenden Kirchenraum verlagert. Gleichzeitig ergibt sich noch ein weiteres Positivum aus dem Kontakt mit ausführenden Architekten und Künstlern, der sich auf beiden Seiten befruchtend auswirken muß. So sind aiso neue Fragen bei der Erarbeitung eines Restaurierungsprogrammes zu steilen, Raum und Aus stattung einer Kirche sind daraufhin zu prüfen, ob sie grundsätziich mit dem wahren und echten Geist der Liturgie vereinbar sind. Dabei ist zunächst von der Gesamtsituation auszugehen in Hinblick auf die Zuord nung von Altar- und Gemeinderaum, die sich ergänzende Eigenbereiche sind. Was an der vorhandenen Einrichtung stört oder fehlt, ist zunächst zweitrangig, der Ausgangs punkt ist die Frage, inwiefern die Raumsituation selbst mangelhaft und dadurch hinderlich ist für die tätige Mit feier der Gemeinde. Diese Fragesteilung ist nicht ganz neu, sie lag schon vielen Restaurierungsprogrammen in der Zeit der sich entfaltenden liturgischen Bewegung zu grunde. Die Antwort fiel für den Bereich der überkomme nen Kirchenbauten so aus, daß jedes Bauwerk schließlich ein individueller Organismus ist, dessen Funktionen weit gehend vom Stil und von der Theologie der Entstehungs zeit geprägt sind. Wenn es auch eine ganze Reihe be deutender Beispiele freistehender „Volksaltäre" in eng ster Beziehung zu den Gemeinderäumen in frühchrist lichen, mittelaiteriichen und barocken Kirchen gegeben hat und gibt, Tatsache ist, daß im Laufe der Entwicklung der Retabelaltar in der Ohorapsis zur Regel wurde. Das eingezogene Presbyterium wurde als „Altarhaus" ab gesetzt, zu einem Baukörper für sich, der Altar im Chor haupt wurde durch die Einschnürung des Triumphbogens noch weiter der Gemeinde „entrückt". Die klare Forderung der neuen Liturgie, bei entsprechenden Sichtverhöitnissen von den Emporen den Altar nunmehr an die Schwelle dieses Altarhauses zu verlegen, ist bei mittelalterlichen Kirchengrundrissen fast immer durchführbar (räumlich ge sehen!), wenn entsprechende Maßnahmen für den Ge samtraum getroffen werden. a) Das Freiräumen des Presbyteriums, das mit einer Neu ordnung des Aitarbereiches meistens verbunden ist, be dingt oft eine Neuordnung der Bänke, besonders auf den Emporen, wo durch das Anheben der rückwärtigen Sitz reihen wieder eine Sicht auf den vorgezogenen Altar ermöglicht werden muß. b) Die Belichtungsverhältnisse für den vorgezogenen Altar, der selbst ein gutes und möglichst neutrales Licht erhalten soll (aus einem Seitenfenster des Presbyteriums oder auch schon von den Fenstern des Gemeinderaumes) und nicht von den Ghorfenstern überblendet werden darf, erfordern größte Einfühlung bei der Fenstergestal tung, die geradezu zum Zünglein an der Waage werden kann. c) Bei den die alte Einrichtung betreffenden Maßnahmen ist der Grundsatz selbstverständlich, daß alles künstle risch Wertvolle erhalten bleiben muß, nachdem die über lieferte Qualität längst Im Rückzug befindlich ist, zumal seit der Zeit der sattsam bekannten „Stilreinigungen" in mittelalterlichen Kirchen. Aber es sind auch genug Mög lichkeiten vorhanden, wie gerade das Beispiel der Di özese Linz zeigt, wo etwa 50 Prozent der Pfarrkirchen vor und noch der Dahrhundertwende nach dem großen Vorbiid des eben entstehenden neugotischen MariaEmpfängnis-Domes zu Linz im Sinne des historisierenden Eklektizismus neue Einrichtungen erhielten, deren kost spielige Restaurierung in den meisten Fällen weder aus künstlerischen noch — und schon gar nicht! — aus litur gischen Gründen zu rechtfertigen wäre. Das Ziel einer liturgischen Neuordnung in lückenloser Übereinstimmung mit dem aiten Roumgefüge ist in vielen Fällen absolut erreichbar. Schwierigkeiten ergeben sich freilich im barocken Einraum, aber auch in barockisierten mittelalterlichen Kirchen kleinerer Ausmaße, weil in ihnen die spätere Ausstattung dominiert, die die Aufstellung neuer liturgiegerechter Funktionsorte künstlerisch und räumiich erschwert. Das bringen gerade die oben ge nannten Provisorien zum Ausdruck! Es gibt Fälle, wo der kirchliche Denkmalpfleger sagen muß, daß die Aufstel lung eines freistehenden Altares ein Unding ist. Das rechte Verständnis für die Grundsätze der Liturgiereform wird dazu führen, daß sich auch der eifrigste Seelsorger in so einem Falle aus vernünftigen Gründen mit der Auf stellung einer in jedem Fall möglichen Session und eines Pultambos für den Wortgottesdienst begnügt und lim übrigen seiner bedeutenden künstlerischen Kirchenaus stattung für die Erfüilung anderer Funktionen dankbar ist, die in Zeiten soicher Umbrüche allzu leicht übersehen werden! Der neue Altarraum hat zwei verschiedene Orte, die gegenseitig und jeder für sich zur Gemeinde in Ver bindung gesetzt werden müssen. Priestersitz und Ambo
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