sind; ihre weitere Verwahrung wird wohl Sache des zuständigen Diözesanmuseums sein. Im Can. 1497 werden unter den „bona ecclesiastica" auch Stücke aufgezählt, denen ein er heblicher Wert der Kunst, der Geschichte sowie des Materials beizumessen ist. Die Frage der Veräußerung von Kirchengut wird im Tit. XXIX „De contractibus" geregelt. (Can. 1530, 1531 und 1532.) Neben die welt lichen Bestimmungen, besonders des § 4 des Denkmalschutzgesetzes hinsichtlich Zustimmung zur Veräußerung, treten hier die kirchlichen Weisungen hinsichtlich der Genehmigung nach den Wertgrenzen, die zunächst dem Ordinarius loci zusteht bzw. ihm mit Zustimmung des Kapitels, des kirchlichen Verwaltungsrates und der Interessenten. (Die im GIG von 1918 ange gebenen Wertstufen in Lire oder Francs sind auf der Basis 10.000 Goldfrancs = 150.000 S zu valorisieren.) Der Verkauf von res pretiosae oder Werten über 30.000 Gfr. (alten Maßes) kann ausschließlich der Apostolische Stuhl be willigen. Von weiteren Ganones, die Bedeu tung für die weltliche Denkmalpflege haben können, sind Gan. 1537 zu nennen, der einen ihrer Natur widersprechenden Gebrauch von res sacrae verbietet, und Gan. 1539, § 1, der ausdrücklich festlegt, daß bei Verkauf oder Veränderung von res sacrae die Weihe oder Segnung keinesfalls dem Schätzwert zugeschla gen oder diesen irgendwie beeinflussen darf. Kontaktstellen der weltlichen Denkmalpflege mit der Heranziehung neuzeitlicher Kunstwerke sollen hier nicht weiter behandelt werden. Der K. B. Frank (St. Pölten) zu verdankenden Schrift „Kernfragen kirchlicher Kunst" (Wien 1953, Verlag Herder) sind alle einschlägigen kirch lichen Anordnungen zu entnehmen, die in der „Instructio de arte sacra" des hl. Offiziums vom 30. Juni 1952 gipfeln. Auch diesen Gegenwarts fragen gegenüber (siehe dazu auch P. Pie Regamey, O. P. Kirche und Kunst im XX. Jh., Graz 1954, Verlag Styria) kann nicht genug Taktik und Takt des weltlichen Denkmalpflegers an geraten und empfohlen werden. Zusammenfassend bedeutet der Aufgaben kreis der Denkmalpflege, sei es im weltlichen oder im kirchlichen Sinn eine Steigerung über die durchschnittliche Erhaltung und Bestand sorge hinaus. Gegenüber der seltenen, von einem entwerfenden Künstler und seinen gleichgestimmten Mitarbeitern geschaffenen Einheit stellt gerade die Vielstimmigkeit bei einem durch die Jahrhunderte im Leben ste henden Bauwerk den Denkmalpfleger vor die schwierige Aufgabe, nicht ein anatomisches Präparat dieser Abfolgen in der Gleichzeitig keit ihrer Wirkung herzustellen, sondern der Harmonie des Ganzen zu dienen und für unsere Zeit an jener Aura mitzuwirken, ohne die ein solches Denkmal nicht leben kann. Doz. Dr. Walter Frodl (Wien), Leiter des Institutes für österr. Kunstforschung des Bundesdenkmalamtes Kirche und Friedhof im Orts- und Landschaftsbild Dazu die Abbildungen 1, 2 Unsere Heimat ist reich an Beispielen für die hervorragende Stellung, die den Gottes häusern für die Gesamterscheinung eines Ortes oder einer Landschaft zukommt. Es ist gewiß nicht nötig, an die berühmte Stadtsilhouette von Salzburg oder an die „Stadtkrone" von Graz, an das Stift Melk über der Donau, und die Hei ligenbluter Pfarrkirche unter dem Großglockner zu erinnern, um eine Vielzahl ebenso eindrucks voller Stadt- und Landschaftsbilder herauf zubeschwören. Immer wieder sind es die hohen Dächer, die Kuppeln und Türme der Kirchen, die ein Orts- oder Landschaftsbild zur unver wechselbaren Gharakteristik steigern. Dies gilt für die Sicht von ferne, für die „Silhouette", ebenso wie für die unmittelbare Umgebung, die von einem Sakralbau und den dazu gehören den Bauwerken und Anlagen bestimmend be einflußt wird; das Viertel um den Salzburger Dom bietet hiefür wohl das glänzendste Bei spiel. Die Kirche, 'die seit ihren Anfängen einen der Zentralpunkte des öffentlichen Lebens bil dete, hat dieser Tatsache stets durch die beson dere Anlage und Ausführung der Gotteshäuser Rechnung getragen. Sie hat in dem Bewußtsein, daß die Tradition eine ihrer stärksten Stützen ist, durch die Jahrhunderte hindurch für die fachgerechte Erhaltung der Gotteshäuser Sorge
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