Bundesgewerbeschule Steyr 1954-1963

Schwere Schulstrafen sind: a) Rüge durch den Direktor vor der Klasse ; b) Freiheitsbeschränktmg bis 16 Stunden ; c) Ausschluß des Schülers von der Schule. § 38 ) Glaubt ein Schüler unrecht bestraft worden zu sein, so kann er dies in geziemender Form vorbringen. § 39) Entzieht sich ein Schüler der über ihn verhängten Strafe durd1 Abgang von der Schule., so hat er keinen Anspruch auf das ihm sonst gebührende Zeugnis (§ 10). § 40) Die Ausschließung eines Schülers von der Schule erfolgt: a) Bei fortgesetztem , trotz zweimaliger Karzerstrafe andauerndem ordnungs- widrigem Verhalten , 'b ) infolge eines einmaligen schweren Vergehens , besonders wenn von dem Verbleiben des Schülers an der Anstalt ein schlechter Einfluß auf die anderen Schüler zu befürchten ist. § 41) Die Ausschließung bedarf zum Vollzug der schulbehördlichen Be- stätigung, doch kann der Direktor den Schulbesuch des Schülers sofort einstellen. § 4 3 ) Die Erziehungsberechtigten sind dringend eingeladen, von den Sprechtagen Gebrauch zu machen. § 44) Anschriftänderungen sind sofort zu melden. § 45 ) Bei der Wahl des Kosthauses ist Vorsicht walten zu lassen . Die Schule kann Einpruch erheben. § 46) Den Eltern steht das Beschwerderecht beim Landesschulrat zu. § 47) Die Erziehungsberechtigten haben jährlich durch ihre Unterschrift zu erklären , daß sie die Schulordnung zur Kenntnis genommen ha'ben und für ihre Pflegebefohlenen verpflichtend anerkennen . Prüfen und Kassifizieren J. ALLGEMEINES Die ständige Beobachtung des Wissens und Könnens eines Schülers, und wie er sich in geistiger und sittlicher Hinsicht bei der Erarbe'itung der neuen Lehraufgaben sowie bei der Einübung und Wiederholung des durchgenomme- nen Lehrstoffes anstellt, vermittelt dem Lehrer einerseits die notwendige Einsicht in den Erfolg seiner Lehrarbeit, andrerseits bietet sie ihm di e Grundlage für di e Beurteilung der Le istungshöhe ei nes Schülers. Werden die Beobachtungen mit der Absicht unternommen , die Leistung eines Schülers notenmäßig festzust ellen , so nehmen sie die Eigenschaft von 0 r i e n t i er u n g s p r ü f u n gen an. Als solche behalten sie den ursprün g- licheri didaktischen Sinn , das heißt, sie bleiben dem Ganzen der Unterrid1ts - arbeit organisch eingefügt. Die richtige Ermittlung der Note muß aus dem Zweck des Unterrichtes und aus dem Ziele der Erziehung verstanden und durchgeführt werden. 181

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