Bundesgewerbeschule Steyr 1954-1963

an der sie die Reifeprüfung ablegen können, die ihnen den Weg zur Hoch- schule frei macht; allerdings wird dieser letztere Umweg kaum begangen. Wie zu jedem Beruf gehört aud1 zu diesem Liebe und Interesse. Diese dürfen allerdings nicht einem Basteltrieb entspringen, denn der hat mit ernstem, schwer erlerntem eigenem Wissen und Können nid1ts zu tun. Die erste Klasse vermittelt die Grundlagen, besonders die elektrotech- nischen. In der zweiten Klasse folgen die Hochfrequenzgrundlagen, die im Laboratorium am Versuch wiederholt und gefestigt werden. Schon bei diesen Messungen wird ihre Anwendung 'beim Service vorbereitet. Mit dem Fortschreiten der theoretischen Kenntnisse wird an allen Ge- räten, weld1e zur Hochfrequenztechnik und angewandten Elektronik Bezie- hung haben, praktische Fehlersuche mit vorangehender theoretischer Fehler- eingrenzung betrieben. Dazu stehen im Fernseh- und Hochfrequenzlabora- torium moderne Meßgeräte zur Verfügung, aber auch Fernseh- und Rund- funkempfänger aller Typen und Jahrgänge sowie andere elektronische Ge- räte, die aus Industriebeständen laufend erneuert werden. Die Meßübungen, die Fehlersuche und die Reparatur der verschieden- sten Geräte festigen die Kenntnisse so weit und bringen eine solche Ver- trautheit mit dem Aufbau zuwege, daß 11 e u e Geräte geplant, berechnet, konstruiert und ausgeführt werden kö1111e11. Jährlich wird eine Serie von Empfängern, Geigermüllerzählern oder Oszillographen aufgelegt, fertigge- stellt und an berufsbildende Schulen a'bgegeben. Da die Hochfrequenztechnik längst nicht mehr auf das Gebiet der Übertragung von Ton und Bild für die wachsende Zahl privater Empfänger beschränkt ist, sondern immer mehr in der Industrie, im Verkehr, in der Automation und in der Überwachung eine wichtige Rolle übernimmt, bieten sich dem Absolventen die besten Berufsaussichten. Aufnahmsvorschrift (auszugsweise und ergänzte Wiedergabe) 1) Aufgenommen werden ordentliche Schüler und Gastschüler. a) Die ordentlichen Schüler haben alle lehrplanmäßigen Unterrichtsgegen- stände regelmäßig zu 'besuchen. b) Die Gastschüler dürfen nur einzelne Unterrichtsgegenstände, entspre- chend ihrer Vorbildung und ihren Ausbildungsabsichten, besuchen und können nur wieder als Gastschüler in die folgende Klasse (Jahrgang) auf- genommen werden. 2) Die Aufnahme in die 1. Klasse (Jahrgang) sowie die unmittelbare Auf- nahme in die; höheren Jahrgänge erfolgt auf Grund einer Aufnahmsprüfung. 3) Für die Einschreibung und Aufnahmsprüfung sind besondere, vom Bundes- ministerium für Unterricht festgesetzte Gebühren (Taxen) zu entrichten. 175'

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