Bundesgewerbeschule Steyr 1954-1963

Zusatzunfallversicherung für Schüler Zu Beginn jedes Schuljahres erhalten alle Eltern der neu eingetretenen Schüler eine Mitteilung der Direktion, in der diese den Abschluß einer zu- sätzlichen Unfallversicherung für ihr Kind auf die Dauer des Studiums an der hiesigen Anstalt empfiehlt. Diese Zusatzversicherung gibt den Eltern die Gewähr, daß ihr Kind bei allen Unfällen, auch wenn diese selbst verschuldet wären, innerhalb und außerhalb des SchulbetriEdbes, auch in der Freizeit, in den Ferien oder in der Ferialpraxis und selbstverständlich auch bei allen Verkehrsunfällen gemäß den Allgemeinen Versicherungsbedingungen gedeckt ist. Man darf nicht ver- gessen, daß in Schulen mit Werkstättenbetrieben eher Unfälle als an an- deren Schulen vorkommen können. Auch die rapide Zunahme der Verkehrsdichte bildet für Jugendliche einei nicht zu unterschätzende Gefahrenquelle. Im Erlaß des Bundesministeriums für Unterricht über Schulschikurse vom 27. 10. 1949 (Zl. 48 .596-IV/ 16b/ 49) heißt es unter anderem: ,,Ferner müssen alle Schüler gegen Unfall versichert sein., was am gün- stigsten als Zusatzversicherung zur allgemeinen Schülerversicherung erreicht werden kann. Die Versicherungsbeiträge sind von den Schülern zu tragen." Auch in diesen beicfen Sätzen kommt zum Ausdruck, daß die a 11 g e - meine Schülerversicherung, die als Kollektivversicherung für alle Schüler automatisch zu Schulbeginn abgeschlossen wird, doch zu wenig Versicherungs- schutz bietet, vor allem deshalb, weil alle Unfälle, die sich außerhalb des Schulbetriebes ereignen, nicht mit eingeschlossen sind. Nur die zusätzliche Unfallversicherung deckt auch die privaten Unfälle. Der Abschluß einer solchen Versicherung bleibt dem Ermessen der Eltern überlassen. Die Schule ist nur Vermittlerin, das heißt, sie ü'bersendet die von den Eltern einlan- genden Anträge den beiden Versicherungsgesellschaften, mit denen sie dies- bezüglich in Verbindung steht. Die Eltern erhalten dann von diesen Ge- sellschaften einen Versicherungsvertrag (Polizze) und zahlen ihre Beiträge mittels Erlagscheines ein. Für Schüler über 16 Jahre beträgt die Jahresprämie erstmals S 71,90, ab dem zweiten Versicherungsjahr um 10% weniger. Bei Spitalsa.ufenthalt nach einem Unfall erhält der Schüler bzw. erhalten seine Eltern S 15,- pro Tag. Bei Vollinvalidität als Unfallsfolge werden S 25 ooo ausbezahlt. Bei Teilinvalidität richtet sich die Leistung der Versicherungsgesellschaften nach dem Grade der Invalidität. Bei Tod durch Unfall sind S 5000 vor- gesehen. Schüler unter 16 Jahren werden weniger gefährdet angesehen, weil sie noch nicht am motorisierten Verkehr teilnehmen. Deshalb ist die Jahres- prämie nur mit S 45,50 bemessen, wobei die Leistungen dieselben sind wie für ältere Schüler. Nur wird an Stelle des Spitalgeldes ein Heilkosten'beitrag bis zur Höhe von S 1000 geleistet. Dipl.-Ing. F. Höchsmann 116

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