folgende Herstellungen bei den beiden Ennsbrücken und der Steyrbrücke in Stadt Steyr. A. Ausführung je eines pnenmatisch fundirten Mittelpfeilers. B. Neuherstellung, beziehungsweise Adaptirung der Widerlager dieser drei Brücken. C. Abtragen der drei alten Holzbrücken. D. Ablösung von altem Steinmaterial, gewonnen aus der Demolirung der alten Widerlager und Pfeiler, insoweit dieses Steinmateriale ihr von der Stadtgemeinde überlassen und bei dem betreffenden Objecte wieder Ver¬ wendung findet. I. Gegenstand. 1. Die Bau=Unternehmung E. Gärtner in Wien übernimmt die Ausführung der Eingangs sub A. B. C. und D. angegebenen Herstellungen. 2. Die Arbeiten sollen bei der oberen Ennsbrücke beginnen, und wird während der Ausführung derselben der Verkehr auf dieser alten Holzbrücke abgesperrt. Hierauf ist der Mittelpfeiler der Steyrbrücke auszuführen, während dessen Fundirung der Verkehr auf der alten Brücke aufrecht zu verbleiben hat. Vor Beginn des Aufbaues dieses Mittelpfeilers und der Adaptirung der Widerlager der Steyrbrücke wird jedoch der gesammte Verkehr über diese Brücke eingestellt. Schließlich gelangt der Mittelpfeiler der unteren Ennsbrücke und die Adaptirung der alten Widerlager derselben zur Ausführung, wobei der Verkehr auf dieser Brücke gänzlich unterbrochen sein wird. 3. Die Bau = Unternehmung E. Gärtner in Wien unterwirft sich für die Herstellung der Fundamente und des Aufbaues der Strompfeiler und Widerlager allen jenen Bestimmungen, welche in den diesem Vertrage beigeschlossenen „speciellen Bedingnissen“ und den eine weitere Beilage bildenden als „allgemeine Bedingnisse“ zu bezeichnenden Bedingnisse, welche den Pfeiler¬ und Widerlagerbauten bei der Franz Karl=Brücke in Graz zu Grunde gelegen und nun sinn¬ gemäß auf oben besagte Arbeiten in Steyr Anwendung finden können, enthalten sind. II. Bestimmung der Ausführungskosten. Die Ausführung der sämmtlichen Arbeiten erfolgt auf Nachmaß und auf Grund der nachstehenden Einheitspreise:
RkJQdWJsaXNoZXIy MjQ4MjI2