von dem elenden Systeme des Herrn Eybels so weit entfernet, daß er selbst sehr vieles zur Unterdrückung seines Lehrbuches beygetragen hatte; und ich mir daher zu behaupten getraue, daß er unserm Herrn Professor sehr wenigen Dank wissen wird wegen so oftmaliger Anführung seines Naturrechtes." Ach, wie hat man doch damals, noch viel mehr als heute, die Schmeicheleien nach links und rechts strategisch zu verteilen gewußt! Unser Eybel war hierin wahrhaft ein Meister. Doch Eybel weiß zunächst noch andere Motivationen für Martinis Opposition gegen ihn zu berichten. Der Hofrat habe gegen ihn gearbeitet, um sein eigenes Licht umso heller erstrahlen zu lassen. Da sei ihm eben die Anerkennung, die seine neue Lehrweise im Kirchenrecht gefunden habe, ein Dorn im Auge gewesen. Seine Feinde, besonders Martini, hätten ihm die Erweiterung der echten Grundsätze sauer und beschwerlich machen wollen. Aber das sei nicht gelungen; die Schüler hätten „täglich munterer, leichter und annehmlicher" auf dem Gebiet des Kirchenrechts unter seiner Führung weitergearbeitet. Gleichzeitig habe Martini auch den juridischen Direktor Heinke aus dem Felde räumen wollen, der auf der Ausübung seiner Amtsbefugnisse als Direktor bestand. Er, Eybel, sei Martini im Weg gestanden, weil ihn die Schüler mehr verehrt hätten als den Hofrat, obgleich doch dieser „alleinig auf dem Gipfel der Ehren gesehen zu werden, und von da aus über tiefer liegende dominiren zu können wünschte" (S. 31). Warum streicht Eybel nicht heraus, daß eben ein Grundgebrechen im gelehrten Betrieb in Osterreich darin lag, daß die Professoren nicht mehr nach einem selbstverfaßten oder frei gewählten Schulbuch lesen durften, wie es in außerösterreichischen, besonders in protestantischen Gebieten durchaus schon der Fall war? Das wagt er nur knapp, auf S. 32 des Buchhandlungs-Lehrjungen, anzudeuten. Um Martini finsterer Gesinnung verdächtig zu machen, spielt Eybel noch einen letzten Trumpf aus, indem er ihm vorwirft, sogar mit dem Zensor Br. - also Joseph Praitenaicher von Praitenau (auch Breitenau oder Braitenau) - zusammengearbeitet zu haben (S. 68). Dieser galt, wie wir wissen, als besonders reaktionär und kurial eingestellt151 . Eybel strich im Buchhandlungs-Lehrjungen sehr heraus, daß sein kirchenrechtliches Werk tatsächlich im akademischen Lehrbetrieb als Grundlage gedient hatte. So habe er zu einer Zeit mit Erlaubnis von Baron Bourgignon, Hofrat von Schrötter und Heinke den 2. Teil seiner Adumbratio vorlesen können und er stellt auch fest, das Werk habe sich gut verkauft. Auch die lntroductio habe er nach ihrer Vollendung (1778) zum Vorlesebuch genommen, weshalb der Hofbuchdrucker Trattner152 bei Hof vor151 Fantasten- und Prediger-Almanach 1785, S. 93. 152 U. Giese, Johann Edler von Trattner. Seine Bedeutung als Buchdrucker, Buchhändler Herausgeber. Phil. Diss. Wien 1959; dazu Klingenstein, Staatsverwaltung, S. 94, Anmerkung 20. 67
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