verwahrt wird, können wir nicht bestimmt sagen; wir bringen dieses undatierte Schriftstück.128 im Anhang. Das Ergebnis des Streites um die lntroductio war, daß Heinke die Synopsis an Eybels Lehrbuch anpassen wollte, während sein Gegenspieler Martini das Werk Eybels wie Migazzi, Bertieri und Gazzaniga ablehnte129 . Maria Theresia teilte die Verwerfung des Buches dem Kanzler von Blümegen mit130 und ordnete durch Dekret vom 24. März 1779 an, daß das Lehrbuch Rieggers und die Synopsis Rauttenstrauchs auf allen Universitäten und Lyzeen beizubehalten seien, ,,somit bey den gewöhnlichen Disputationen keine andern, als die in diesem Synopsi, welche zu dem Ende neu aufgeleget, und mit dem von Riegerischen Werk verkaufet wird, bestimmte Sätze öffentlich vertheidiget, und den betreffenden Lehrern zur Richtschnur vorgeschrieben werden wolle, daß sie bei sonst zu erwartender schärfster Ahndung davon nicht abweichen, oder die darinn enthaltenen Sätze zu erweitern oder auszudehnen sich unterfangen131 . " Migazzi war immerhin noch stark genug, die Abberufung Eybels von der Lehrkanzel durchzusetzen (1779). Wir müssen nun die Sache mit Martinis Riegger-Bearbeitung wieder aufgreifen, nachdem wir Entstehung und Zurückweisung der lntroductio gestreift haben . Die jansenistischen N ouvelles ecclesiastiques132 brachten in ihrer Ausgabe vom 23. Jänner 1780 eine Version des Streites um Martinis Elementa-Bearbeitung, wobei Eybel in die Darstellung einbezogen wurde. Es ist im Grunde genommen eine ganz ähnliche Mitteilung wie die oberwähnte im 36. Heft von Schlözers Briefwechsel . Unabhängig von dem an Eybel erlassenen Auftrag, seine lntroductio nicht länger als bis zu den Ferien des Jahres 1778 als Lehrbuch zu verwenden, habe man die beiden Wiener Dogmatiker damit betraut, zusammen mit Martini ein Kirchenrechtswerk zu redigieren, das an die Stelle der lntroductio gesetzt werden sollte. Dies hätte die Wirkung gehabt, den „gelehrten" Professor Eybel zu entmutigen. Er habe es nicht vermocht, ein von zwei Religiosen bearbeitetes Kirchenrecht zu übernehmen. Zwar seien die beiden gelehrte Männer, aber doch weit mehr in Abhängigkeit vom römischen Hofe, als es Weltpriester oder gar Laien wie etwa Eybel sein würden. Er habe schließlich die Kaiserin gebeten, ihn entweder gegen seine Verfolger zu schützen oder seiner Demission zuzustimmen, ihn an einen anderen Ort zu versetzen, wo er in mehr Freiheit und Ruhe fortfahren könne, Beweise 128 Wien DiözA, Zensur II, Mappe ,Eybel', o. Sign., o. D. 129 Wolfsgruber, Migazzi, S. 375 . 130 Brief vom 21. 3. 1779 in AVAW, Archiv StHK v. 24. 3. 1779; Seifert, S. 181. 131 AVAW, Archiv StHK v. 24.3.1779; UAW UCA St. Nr. 201 v. 24. 3. 1779, Seifert, S. 181. 132 Ne v. 23. 1. 1780, S. 16. 60
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