genau, denn ein erster Band wurde ja gedruckt; bloß die Fortsetzung des Unternehmens wurde verboten. übrigens scheint hinter dieser pathetischen Sprache Eybel zu stecken. Wer anders als er konnte ein so starkes Interesse am Nichtzustandekommen des überarbeiteten Riegger als Lehrbuch haben? Für den Bürokraten Heinke indes, der gleicher Ansicht wie Eybel war, ist die Sprache der oben zitierten Notiz doch etwas zu direkt und reißerisch. Solches entsprach mehr Eybel. Für Martini dürfte es tröstlich gewesen sein, daß sein Bildnis im Jahr der Wirren - 1779 - in die Allgemeine deutsche Bibliothek111 aufgenommen wurde; so durfte er sich weiterhin im Kreis der Aufklärer etabliert betrachten. Es ist wahrscheinlich Martini selbst, der später auch in Schlözers Briefwechsel über die Geschichte des Buches berichtete und auf die von seinen Gegnern so herausgestellten Unterschiede einging112 . Riegger habe kaum noch die dritte und letzte Ausgabe der Institutiones luris canonici (1774) vollendet, als er selbst einsah, daß ein aus vier umfangreichen Bänden bestehendes und nach der Ordnung der Dekretalien eingerichtetes Werk nicht als Vorlesebuch dienen könne. Deshalb habe er sich entschlossen, selbst einen Auszug daraus für den Gebrauch akademischer Vorlesungen zu verfertigen. So seien die Elementa luris ecclesiastici (1774 f.) entstanden. Zur Straffung des dritten und vierten Bandes der lnstitutiones sei es nicht mehr gekommen; Riegger starb ja 1775. Nun läßt der Einsender eine Apologie der 1779er-Ausgabe folgen: ,,Im Jahre 1779 erschien, auf Befel des Hofs, bei Trattnern eine 2te Ausgabe des ersten Teils dieses Auszugs, unter dem Titel: P.I.a Riegger Institt. Iur. Eccles. in usum Auditorum contractae. Viele schienen die Fortsetzung dieses Werks zu verlangen, und erwarteten sie mit Ungedult: allein ihre Hoffnung ward vereitelt, wie sie erfuhren, daß der Verkauf dieses ersten Teils verboten worden. Auch wir erstaunten, wie billig, über dieses Verbot; und verglichen beide Ausgaben, von Seite zu Seit, so gar von Wort zu Wort, miteinander: und unser Erstaunen wuchs, weil wir unmöglich finden konnten, warum diese zwote, obgleich viel correctere Ausgabe, wie die erste, unterdrückt worden, hingegen der Verkauf der ersten sehr felerhaften immer frei blieb ... Aller Unterschied zwischen der lsten und 2ten Ausgabe läuft auf 4 Arten hinaus: I. die 2te Ausgabe enthält viele Verbesserungen und Zusätze, die jedoch einzig und allein aus dem Text des großen Werks genommen sind. II. Andre gemachte Zusätze stehen nicht im großen Werk; sie waren aber zur Erklärung und zum Beweis der Rieggerischen Sätze nothwendig. 111 AdB 38. Bd., 1779. 112 .. . Schlözer's • - • Briefwechsel - - -, 7. Tl., 41. Heft, 1780, S. 293 - 319: Vollständige Berichtigimg von oben Heft XXXVI . S. 367, Num. 4. Eingesandt at,s dem Oesterreichischen. Die oben zitierte Stelle S. 297 f. 55
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