Manfred Brandl - Der Kanonist Joseph Valentin Eybel 1741-1805

nöthig, daß eines Theils alle Theses, welche mit der verbesserten Synopsi nicht übereinkommen, in einer neuen Auflag ausgelassen, die abgängige Materie hingegen beygerücket werde91 ." Auch diesmal willfahrte die Kaiserin den Wünschen Migazzis bis zu einem gewissen Grade, wie wir aus dessen Schreiben an den Primas von Ungarn, Joseph Graf von Batthyani vom 5. Februar 1777 92 wissen: Die Kaiserin habe der Hofkanzlei strenge aufgetragen, in der Folge den Druck der Synopsis nur in der Form zu gestatten, wie sie verbessert laute 93 . Maria Theresia beauftragte auch den Hofrat Martini, sich mit Migazzi über allfällige Änderungen des Riegger'schen Werkes zu verständigen 94 , oder, wie Seifert 95 schreibt, Migazzis Vorstellungen bewogen Maria Theresia dazu, Martini unter Mithilfe von Bertieri und Gazzaniga mit der Überarbeitung des Rieggerschen Lehrbuches zu betrauen. Eybel sollte später über diese Beauftragung Martinis aus feindlicher Opposition zu diesem eine Darstellung liefern96 : ,, ••• So ist dem Herrn Hofrat von M ... der wiederholte höchste schriftliche Befehl ertheilt worden, nicht ein neues Jus ecclesiasticum wohlgemerkt; nicht ein neues, was nemlich der Rieggerischen Lehre nicht gleich sähe, sondern das vom seeligen Herrn Hofrath von Riegger angefangene und zur Helfte schon gedruckte Compendium97 zu berichtigen und zu vollenden, nicht zu mutiliren oder zweydeutig zu gestalten, und Anlaß zu geben, daß einigen vermög eines Ihnen überlassenen dijudicandum relinquitur zu den so glücklich von der Universität verbannten pichlerischen 98 Sätzen zurückgehen; Anbey aber ... sich so zu benehmen, damit, ohne den Landesfürstlichen Gerechtsamen zu nahe zu tretten, . .. der geistlichen Behörde keine gegründete Ursache ... zu neuen Beschwerden gegeben werden möchte .. ." Einst habe selbst Martini in der Studienhofkommission Beschwerden gegen Stock und Riegger (mit dem er eng befreundet war) als ungegründet angesehen. Von Eybel, dem als Kirchenrechtslehrer eigentlich ex professo berufene Spezialisten, hören wir die ganze Zeit nichts. Eine Reihe von Männern zieht im Synopsen- und Buchstreit an uns vorbei : Rauttenstrauch, Bartenstein, Hagen, Heinke, Martini, Bertieri, Gazzaniga, Migazzi, Müller. Von 91 Wolfsgruber, S. 369; Seifert, S. 175. 92 Erwähnt bei Wo!fsgruber, S. 369. 93 Die Editio secundo adnotationibus et additamentis aucta der Synopsis erschien aber erst reichlich verzögert 1779; Seifert, S. 69. 94 Wo!fsgruber, S. 369. 95 Seifert, S. 176. 96 J . V. Eybel, Der mit einem Buchhandlungs-Lehrjungen über das 41te Heft des Schlözerischen Briefwechsels sich unterredende Buchdruckergese/1, 1781, S. 73 f. 97 I. e. Elementa iuris ecclesiastici, Partes I / ll, Viennae 1774. 98 I. e. von Vitus Pichler SJ. 52

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